Einleiterüberwachung

Die Untere Wasserbehörde überwacht im Rahmen der Gewässeraufsicht, ob die in

  •  den Erlaubnissen zur Einleitung von Abwässern in Gewässer (Direkteinleiter) und
  • den Indirekteinleitergenehmigungen

festgesetzten Einleitungsbedingungen eingehalten werden. Hierzu lässt sie die Einleitungen regelmäßig durch eine zugelassene Untersuchungsstelle beproben und das Abwasser auf die relevanten Parameter untersuchen.

Zusätzlich werden die Abwasseranlagen der Einleiter regelmäßig durch die Untere Wasserbehörde vor Ort kontrolliert. Dort wo das Wasserrecht regelmäßige Überprüfungen durch Sachverständige vorschreibt, stellt die Untere Wasserbehörde sicher, dass diese Prüfungen termingerecht durchgeführt werden.

Die Untere Wasserbehörde veranlasst und kontrolliert die Beseitigung festgestellter Mängel.