Biotope im Fokus – Schutz für wertvolle Lebensräume
Seit 1990 stehen bestimmte Biotoptypen, die sich durch besondere biologische, standörtliche und geomorphologische Bedingungen auszeichnen, bzw. einen hohen ökologischen Wert, ein hohes Gefährdungspotenzial oder naturbedingte Seltenheit besitzen, unter unmittelbarem gesetzlichem Schutz. Der Schutz erstreckt sich auf das Biotop als Lebensraum und die dazugehörige Lebensgemeinschaft.
Hierunter fallen:
- Naturnahe fließende Binnengewässer (Bach- und Flussabschnitte)
- Naturnahe stehende Binnengewässer (Stillgewässer)
- Uferbegleitende naturnahe Vegetation
- Naturnahe Verlandungsbereiche
- Naturnahe Altarme
- Naturnahe regelmäßig überschwemmte Bereiche
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen (gem. § 30 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG),
- offene Binnendünen, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Trockenrasen (gem. § 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG),
- Bruch-, Sumpf- und Auenwälder (gem. § 30 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG),
- hochstaudenreiche Nasswiesen und sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland (gem. § 24 Abs. 2 Nr. 1 NAGBNatSchG),
- mesophiles Grünland (gem. § 24 Abs. 2 Nr. 3 NAGBNatSchG),
- Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche > 2.500 m2 (gem. § 24 Abs. 2 Nr. 4 NAGBNatSchG)
Weitere Informationen zu geschützten Biotopen finden sich auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Hier kann der Infodienst DRACHENFELS, O. v. (2024): Rote Liste der Biotoptypen in Niedersachsen - Regenerationsfähigkeit, Biotopwerte, Grundwasserabhängigkeit, Nährstoffempfindlichkeit, Gefährdung heruntergeladen werden.
Als Grundlage für die einheitliche Erfassung von Biotopen dient der Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen.