Naturschutzbeauftragte im Landkreis Hildesheim
Sie beobachten etwas in der Natur, das Ihnen komisch vorkommt? Oder Sie möchten wissen, wie Naturschutz im Landkreis konkret funktioniert? Genau dafür gibt es die Naturschutzbeauftragten.
Der Landkreis Hildesheim hat Franziska Ernst und Hans-Heinrich Grefe als Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bestellt. Diese Funktion ist im § 34 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) geregelt: Die Naturschutzbehörde kann sachkundige Personen bestellen, die nicht bei der Behörde beschäftigt sind. Die Beauftragten arbeiten ehrenamtlich und sind fachlich nicht weisungsgebunden.
Was heißt das für Sie als Bürgerin oder Bürger? Die Naturschutzbeauftragten sind ein „Blick von außen“ mit Fachkenntnis: Sie beraten und unterstützen die Untere Naturschutzbehörde, helfen dabei, Naturschutzthemen verständlich zu machen, und können gerade dann wertvoll sein, wenn es vor Ort unterschiedliche Interessen und Sichtweisen gibt.
Melden können Sie sich zum Beispiel, wenn Sie:
- etwas in der Natur beobachten, das Ihnen ungewöhnlich vorkommt (z. B. in einem Schutzgebiet)
- mögliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen wahrnehmen und das gern einordnen lassen möchten
- Fragen zu Naturschutz vor Ort haben und nicht wissen, wer zuständig ist
- es bei Ihnen vor Ort Konflikte durch Nutzung gibt (z. B. Wege, Freizeit, Landwirtschaft) und Sie eine sachliche Einordnung suchen
- eine Idee oder Anregung haben, wie Naturflächen besser geschützt oder gepflegt werden könnten
Wichtig: Die Naturschutzbeauftragten ersetzen kein Genehmigungsverfahren und treffen keine Verwaltungsentscheidungen – sie helfen aber dabei, Themen einzuordnen und die richtigen Wege zu finden.