Jagdsteuer

Als jagdausübungsberechtigte Person sind Sie jagdsteuerpflichtig.

Bei verpachteten Jagden beträgt der Steuersatz 20 % des Pachtzinses. Bei nicht verpachteten Jagdbezirken richtet sich die Besteuerung nach den vorhandenen Feld- und Waldflächen innerhalb des Jagdbezirks.

Die Jagdsteuer entsteht mit Beginn des Jagdjahres. Die Steuerbescheide, welche die Höhe der Steuer näher beziffern, werden in der Regel im Herbst an die Jagdbezirksverantwortlichen versandt.

Einzelheiten können der Jagdsteuersatzung (siehe Dokumente) entnommen werden.

Rechtsgrundlagen

  • Jagdsteuersatzung Landkreis Hildesheim