Gemeinsam stark für Gleichberechtigung
Im Landkreis Hildesheim setzen sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gemeinsam für Chancengleichheit ein. Mit Beratung, Projekten und Netzwerkarbeit sorgen sie dafür, dass Gleichstellung nicht nur ein Ziel bleibt, sondern im Alltag gelebt wird.
Gleichstellung – eine Aufgabe mit Verfassungsrang
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
(Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz)
Auch die Niedersächsische Verfassung verpflichtet Landkreise, Städte und Gemeinden zur Umsetzung der Gleichberechtigung. Dennoch bestehen weiterhin strukturelle Benachteiligungen, die sich durch viele gesellschaftliche Bereiche ziehen:
- Frauen sind bei Einkommen und sozialer Absicherung oftmals deutlich schlechter gestellt
- Frauen sind häufiger von Arbeitslosigkeit und Armut – insbesondere als Alleinerziehende und im Alter – betroffen
- In politischen Gremien und in Entscheidungspositionen sind Frauen deutlich unterrepräsentiert
- Kinderbetreuung, Haushalt und Pflege wird immer noch maßgeblich als Aufgabe der Frau angesehen
- Häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder ist tägliche Realität in allen gesellschaftlichen Schichten
Die Gleichstellungsarbeit im Landkreis Hildesheim will genau hier ansetzen: Sie schafft Bewusstsein, fördert Veränderungen und stärkt die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Hildesheim
Katina Bruns ist die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Hildesheim. Sie engagiert sich für gleiche Chancen in Beruf, Politik, Gesellschaft und Familie. Betroffene können sich bei ihr melden, wenn sie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erfahren oder Unterstützung zu gleichstellungsrelevanten Themen – etwa Vereinbarkeit von Familie und Beruf – benötigen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Vernetzung: Gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden bildet der Landkreis die Konferenz der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Dieses Netzwerk plant gemeinsame Aktionen, tauscht Erfahrungen aus und macht Themen mit mehr Sichtbarkeit in der Region bekannt – für mehr Gleichstellung im Landkreis Hildesheim.
Aufgaben und rechtliche Grundlagen
Die Gleichstellungsarbeit ist gesetzlich verankert. Grundlage sind unter anderem:
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das Grundgesetz (GG)
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die Niedersächsische Verfassung (Verf ND)
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das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
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das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
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das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Ziel der Gleichstellungsstelle ist es, in der Kreisverwaltung gleiche Chancen für Frauen und Männer zu schaffen und gleichzeitig Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu sein.
Bei Fragen oder Problemen bietet die Gleichstellungsstelle Erst- und Verweisberatung an und vermittelt an geeignete Beratungsstellen im Landkreis und in der Stadt Hildesheim.
Nehmen Sie zu Ihrer Gleichstellungsbeauftragten direkten Kontakt auf. Die Kontaktdaten der Ansprechpartnerin der jeweiligen Stadt oder Gemeinde finden Sie in unter Kommunale Gleichstellungsbeauftragte.