Gemeinsame Sorge oder alleinige Sorge – wir stellen die Bescheinigung aus
Sie benötigen eine Bescheinigung aus dem Sorgeregister?
Die von nicht verheirateten Kindeseltern abgegebenen Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge für ihr Kind werden bei dem Jugendamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde, in einem Register (so genanntes Sorgeregister) erfasst. Im Landkreis Hildesheim wird das Sorgeregister für alle im Landkreis Hildesheim geborenen Kinder vom Amt für Familie geführt.
Für Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind und die keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben, hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Für eine Mutter, die z. B. bei Behörden oder Banken nachzuweisen hat, dass sie die alleinige elterliche Sorge hat, stellt das Amt für Familie eine Bescheinigung aus dem Sorgeregister aus. Hiermit kann die Mutter nachweisen, dass keine gemeinsame elterliche Sorge beurkundet worden ist.
Der Antrag auf Erteilung dieser Bescheinigung ist beim Jugendamt am Wohnort der Mutter zu stellen. Wurde das Kind nicht in dessen Zuständigkeitsbereich geboren, fragt das Amt für Familie bei dem zuständigen Sorgeregister nach und stellt nach Auskunft, dass dort keine Sorgeerklärung erfasst ist, eine entsprechende Bescheinigung aus.
Wichtig: Für Kinder, dessen Eltern geschieden wurden, kann diese Bescheinigung nicht ausgestellt werden.