Gesundheitliche Beratung bei Anmeldung einer Prostitutionstatigkeit
Alle Personen, die in der Sexarbeit tätig sind oder in diesem Bereich arbeiten wollen, müssen zunächst an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen und ihre Tätigkeit anmelden. Dies schreibt das Prostituiertenschutzgesetz vor.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur gesundheitlichen Beratung, die über das Gesundheitsamt erfolgt. Die Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit erfolgt über das Ordnungsamt.
Gesundheitliche Beratung
Die gesundheitliche Beratung bei Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit bietet Ihnen ein individuelles und vertrauliches Gespräch zu wichtigen Gesundheitsthemen der Sexarbeit:
- Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten,
- Schwangerschaftsverhütung,
- sicheres Arbeiten,
- Intimhygiene,
- Alkohol- und Drogengebrauch,
- Not- und Zwangslagen sowie
- weitere Beratungsangebote und -stellen.
Terminvereinbarung:
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Das geht telefonisch oder per E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie rechts am Rand.
Welche Unterlagen werden benötigt:
Personalausweis, Reisepass, Pass oder Passersatz.
Voraussetzung:
Volljährigkeit (18 Jahre).
Sie sprechen kein Deutsch?
Kein Problem! Eine Videodolmetscherin in Ihrer Muttersprache wird digital zugeschaltet.
Was ist noch wichtig:
Es entstehen keine Kosten.
Anmelde- und Gesundheitsbescheinigung müssen bei der Arbeit mitgeführt werden, andernfalls können Bußgelder verhängt werden.