Prostitutionsgewerbe betreiben

Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss dafür eine behördliche Erlaubnis einholen. Die Erlaubnis stellt sicher, dass gewerbliche sexuelle Dienstleistungen rechtskonform angeboten und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er*sie

  • eine Prostitutionsstätte betreibt,
  • ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  • eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  • eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 70.

Rechtsgrundlagen

  • § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)