Reisen in andere Staaten
Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raumes sollte für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine mehrsprachige Bescheinigung ausgestellt werden. Aufgrund fehlender international geltender Bestimmungen, sind die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- bzw. Transitlandes und die dortige Rechtslage zwingend zu beachten. Entsprechende Informationen können zumeist beim Auswärtigen Amt oder bei der jeweiligen Landesvertretung eingeholt werden.
Sollte eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich sein, sollte geklärt werden, ob passende Medikamente im Reiseland verfügbar sind und vor Ort verschrieben werden können.
Vorgehensweise
Für die Beglaubigung ist mit dem Hildesheimer Gesundheitsamt ein Termin zu vereinbaren (Kontaktdaten siehe rechts). Dabei ist eine angemessene Vorlaufzeit zu berücksichtigen.
Zum Termin müssen die durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung sowie das Rezept (oder eine Rezeptkopie) des verschriebenen Medikaments vorgelegt werden. Ebenfalls muss die oder der Auslandsreisende ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorlegen. Alternativ kann die Bescheinigung durch eine dritte Person mit Vollmacht und Ausweisdokument beglaubigt werden.
Gebühren
Pro Bescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von 12,00€ an. Die Gebühr kann nur bar entrichtet werden.