Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Bei bis zu 30-tägigen Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, kann die Mitnahme ärztlich verordneter Betäubungsmittel erfolgen. Hierfür muss die entsprechende Bescheinigung durch die verordnende Ärztin bzw. den verordnenden Arzt ausgefüllt und durch das Hildesheimer Gesundheitsamt beglaubigt werden. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung notwendig. Jede beglaubigte Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig.