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Wichtige Hinweise für den/die Lehrgangsteilnehmer/in

Die technische Ausbildung findet an folgenden Tagen statt:

Atemschutz:             Samstag, Dienstag, Donnerstag, Samstag

Sprechfunk:              Samstag, Dienstag, Donnerstag

Maschinisten:           Dienstag, Donnerstag, Samstag, Dienstag, Donnerstag, Samstag

Technische Hilfe:     Montag, Mittwoch, Samstag

Unterweisung Strahlenschutz:      Montag, Montag, Samstag

Unterweisung Gefahrgut:              Dienstag, Mittwoch, Samstag

  1. Senden Sie bitte anhängende Meldebogen ausgefüllt unverzüglich an die E-Mail Adresse technischelehrgaenge@landkreishildesheim.de zurück, spätestens bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn. 

  2. Sie sind damit für diese(n) Lehrgang / Unterweisung vorgemerkt. Im Verhinderungsfall geben Sie bitte der FTZ rechtzeitig Nachricht, damit der Platz wieder besetzt werden kann.

  3. Für Verpflegung hat jede(r) Teilnehmer(in) selbst zu sorgen.

  4. Abendunterrichte finden von 19 - 22.15 Uhr statt, der Samstagsunterricht für Funk von 9 - 16.30 Uhr, für Atemschutz von 9 - 17 Uhr, für Maschinisten von 8.30 – 16.55 Uhr Uhr, für TH von 8.30 - 16.45 Uhr, für Gefahrgut 8.00 - 17.00 Uhr und für Strahlenschutz von 9.00 - 12.00 Uhr.

  5. Zum theoretischen Teil der Unterweisung TH, des Funk- und Maschinistenlehrgangs ist Schreibzeug mitzubringen. Es wird Feuerwehr-Dienstkleidung nach Landesvorschrift getragen. Zum praktischen Übungsdienst der Unterweisung TH und des Maschinistenlehrgangs ist Feuerwehrschutzkleidung nach Landesvorschrift zu tragen. Beim Funklehrgang wird an allen Ausbildungstagen Feuerwehr-Dienstkleidung nach Landesvorschrift getragen. Abweichende Regelungen trifft der Lehrgangsleiter.

  6. Beim AGT-Lehrgang wird an allen Lehrgangstagen Feuerwehrschutzkleidung nach Landesvorschrift getragen. Mitzubringen ist: Schreibzeug, gültige G 26 (G 26 muss am ersten Lehrgangstag vorliegen), Duschsachen und Feuerwehrhaltegurt.

    1. Bei der Unterweisung Gefahrgut wird Dienst- und Schutzkleidung nach Landesvorschrift getragen. Mitzubringen ist: Schreibzeug, Feuerwehrhaltegurt, gültige G 26 (G 26 muss am ersten Lehrgangstag vorliegen).

    2. Bei der Unterweisung Strahlenschutz wird Dienst- und Schutzkleidung nach      Landesvorschrift getragen. Mitzubringen ist: Schreibzeug, Feuerwehrhaltegurt, gültige G 26 (G 26 muss am ersten Lehrgangstag vorliegen) und vorhandene Strahlenschutzausstattung.
  7. Die Teilnehmer/innen des Atemschutz-, des Maschinistenlehrgangs und der      Unterweisung TH-Öl müssen 18 Jahre alt sein, die TrM Teil 1, die TrM Teil 2 und den      Sprechfunklehrgang bestanden haben. Teilnehmer/innen des Sprechfunklehrgangs müssen die TrM Teil 1 Ausbildung bestanden haben. Teilnehmer/innen der Unterweisungen Strahlenschutz und Gefahrgut müssen die TrM Teil 1 Ausbildung, den Sprechfunklehrgang und den Atemschutzgeräteträgerlehrgang bestanden haben.