Wichtige Hinweise für den/die Lehrgangsteilnehmer/in
Die technische Ausbildung findet an folgenden Tagen statt:
Atemschutz: Samstag, Dienstag, Donnerstag, Samstag
Sprechfunk: Samstag, Dienstag, Donnerstag
Maschinisten: Dienstag, Donnerstag, Samstag, Dienstag, Donnerstag, Samstag
Technische Hilfe: Montag, Mittwoch, Samstag
Unterweisung Strahlenschutz: Montag, Montag, Samstag
Unterweisung Gefahrgut: Dienstag, Mittwoch, Samstag
-
Senden Sie bitte anhängende Meldebogen ausgefüllt unverzüglich an die E-Mail Adresse technischelehrgaenge@landkreishildesheim.de zurück, spätestens bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn.
-
Sie sind damit für diese(n) Lehrgang / Unterweisung vorgemerkt. Im Verhinderungsfall geben Sie bitte der FTZ rechtzeitig Nachricht, damit der Platz wieder besetzt werden kann.
-
Für Verpflegung hat jede(r) Teilnehmer(in) selbst zu sorgen.
-
Abendunterrichte finden von 19 - 22.15 Uhr statt, der Samstagsunterricht für Funk von 9 - 16.30 Uhr, für Atemschutz von 9 - 17 Uhr, für Maschinisten von 8.30 – 16.55 Uhr Uhr, für TH von 8.30 - 16.45 Uhr, für Gefahrgut 8.00 - 17.00 Uhr und für Strahlenschutz von 9.00 - 12.00 Uhr.
-
Zum theoretischen Teil der Unterweisung TH, des Funk- und Maschinistenlehrgangs ist Schreibzeug mitzubringen. Es wird Feuerwehr-Dienstkleidung nach Landesvorschrift getragen. Zum praktischen Übungsdienst der Unterweisung TH und des Maschinistenlehrgangs ist Feuerwehrschutzkleidung nach Landesvorschrift zu tragen. Beim Funklehrgang wird an allen Ausbildungstagen Feuerwehr-Dienstkleidung nach Landesvorschrift getragen. Abweichende Regelungen trifft der Lehrgangsleiter.
-
Beim AGT-Lehrgang wird an allen Lehrgangstagen Feuerwehrschutzkleidung nach Landesvorschrift getragen. Mitzubringen ist: Schreibzeug, gültige G 26 (G 26 muss am ersten Lehrgangstag vorliegen), Duschsachen und Feuerwehrhaltegurt.
-
Bei der Unterweisung Gefahrgut wird Dienst- und Schutzkleidung nach Landesvorschrift getragen. Mitzubringen ist: Schreibzeug, Feuerwehrhaltegurt, gültige G 26 (G 26 muss am ersten Lehrgangstag vorliegen).
- Bei der Unterweisung Strahlenschutz wird Dienst- und Schutzkleidung nach Landesvorschrift getragen. Mitzubringen ist: Schreibzeug, Feuerwehrhaltegurt, gültige G 26 (G 26 muss am ersten Lehrgangstag vorliegen) und vorhandene Strahlenschutzausstattung.
-
- Die Teilnehmer/innen des Atemschutz-, des Maschinistenlehrgangs und der Unterweisung TH-Öl müssen 18 Jahre alt sein, die TrM Teil 1, die TrM Teil 2 und den Sprechfunklehrgang bestanden haben. Teilnehmer/innen des Sprechfunklehrgangs müssen die TrM Teil 1 Ausbildung bestanden haben. Teilnehmer/innen der Unterweisungen Strahlenschutz und Gefahrgut müssen die TrM Teil 1 Ausbildung, den Sprechfunklehrgang und den Atemschutzgeräteträgerlehrgang bestanden haben.