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16.02.2024

Achtung, Amphibienwanderung!

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Sie wandern wieder. Verschiedene Amphibienarten wie Erdkröte, Teichmolch oder Frosch sind im ganzen Land wieder auf dem Weg von ihren Winterdomizilen zu den Laichgewässern. Auch in diesem Jahr koordiniert die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim wieder viele Maßnahmen zum Schutz wandernder Amphibien. Diese Maßnahmen sind erforderlich, da die Anzahl der Amphibien kontinuierlich abnimmt und sie besonders gefährdet sind.

Selbst noch recht häufige Arten wie Erdkröte und Grasfrosch leiden zunehmend unter dem Verlust und der Zerschneidung ihrer Lebensräume sowie dem Klimawandel. Die Laichgewässer und die Landlebensräume sind u.a. durch die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft, Flächenverbrauch und Trockenlegung von Gewässern bedroht. Ihr Verschwinden reißt ein empfindliches Loch in das Ökosystem. Da menschliche Nutzung die Hauptursache für diesen Rückgang ist, sollte man sich im besonderen Maß verantwortlich fühlen, zum Schutz der Tiere und ihrer verbliebenen Lebensräume beizutragen. Insbesondere Gewässer, Feuchtgebiete und naturnahe Wälder müssen erhalten bleiben.

Bei ihren Wanderungen müssen die Amphibien oftmals Straßen überqueren. Den Gefahren des Straßenverkehrs sind die Tiere dabei hilflos ausgeliefert. Sie nutzen den aufgewärmten Asphalt oft zu einer Verschnaufpause. Durch das Licht der Scheinwerfer fallen die eher nachtaktiven Tiere zudem in eine Schreckstarre. Je kälter die Nacht wird, desto langsamer sind ihre Bewegungen. Darum sollten Autofahrerinnen und Autofahrer in den kommenden Wochen auf die Gefahrenschilder „Amphibienwanderung“ achten und Rücksicht auf wandernde Kröten, Frösche und Molche nehmen. Um die Tiere nicht unnötig zu gefährden, sollte außerdem Tempo 30 eingehalten werden. Denn bei höheren Geschwindigkeiten werden auch die Amphibien getötet, die nur am Straßenrand sitzen. Der Strömungsdruck der vorbeifahrenden Autos bringt die inneren Organe der Tiere zum Platzen.

Um ganze Populationen vor dem Verkehrstod auf den Straßen zu bewahren, werden an bestimmten Streckenabschnitten im Landkreis Fangzäune aufgestellt, die von vielen ehrenamtlich Helfenden und Naturschutzverbänden betreut werden. Ihnen gebührt ein großer Dank für ihre wertvolle Arbeit innerhalb des Natur- und Artenschutzes.

Die Amphibien laufen an den Fangzäunen entlang und fallen in eingegrabene Eimer, die dann zweimal pro Tag über die Straße getragen und am anderen Straßenrand ausgeleert werden, damit die Tiere ungefährdet weiterziehen können. Gerade in den Morgen- und Abendstunden sind somit auch die Helfenden den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt.

Neben der Errichtung von Fangzäunen werden zum Teil auch Geschwindigkeitsbegrenzungen und nächtliche Straßensperrungen organisiert, um den Tieren einen möglichst sicheren Wanderweg ermöglichen zu können.

Im Kreisgebiet sind zur Zeit der Amphibienwanderung wieder folgende Strecken für den Verkehr gesperrt: In der Gemeinde Holle die überörtliche Verbindungsstraße zwischen Derneburg und Sottrum sowie die K308 auf freier Strecke zwischen der L497 in der Gemarkung Nienhagen und der Einmündung der K309 in der Gemarkung Sillium. Beide Sperrungen sind auf die Nachtstunden zwischen 19 und 5 Uhr bzw. ab Beginn der Sommerzeit von 20 bis 6 Uhr begrenzt. Darüber hinaus wird im Gebiet der Stadt Alfeld (Leine) die Straße „Antonianger“ im Bereich des Gymnasiums Alfeld zwischen der Zufahrt zum Parkplatz des Gymnasiums („Stiefels Teich“) und der Zufahrt zur Sporthalle gesperrt.

Die Untere Naturschutzbehörde bittet, in der Zeit der Amphibienwanderungen nicht nur auf den gekennzeichneten Strecken, sondern auch auf allen Straßen, in deren Nähe sich ein Bachlauf, See oder Feuchtgebiet befindet, vorsichtig und vor allem langsam zu fahren. Die Wanderung kann sich je nach Witterungsverhältnissen bis Ende April bzw. Anfang Mai hinziehen.