Corona-Teststellen im Landkreis Hildesheim
Teststellen dürfen seit dem 1. März 2023 keine Leistungen auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung mehr anbieten. Kostenlose Testungen auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung sind nicht mehr möglich.
Zeitgleich mit dem Wegfall der Ansprüche auf kostenlose Testungen sind durch die Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung des Bundes auch die bestehenden Testpflichten nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 IfSG in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen seit dem 1. März 2023 ausgesetzt.
Aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen kann der Landkreise Hildesheim keine Auskünfte mehr darüber geben, ob, und falls ja, in welchem Umfang einzelne Teststellenanbieter noch kostenpflichtige Testangebote vorhalten.