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Feuerwehrtechnische Zentrale - Ausbildung


Den Landkreisen obliegt nach NBrandSchG § 3 die Durchführung von Ausbildungslehrgängen. Diesem gesetzlichen Auftrag kommt der Landkreis Hildesheim für die Technischen Lehrgänge in seiner Feuerwehrtechnischen Zentrale nach.

Seit der Kreisreform im Jahr 1977 müssen im neuen Landkreis Hildesheim 174 Feuerwehren ausbildungstechnisch betreut werden. Die Feuerwehtechnische Zentrale Groß Düngen, damals noch in der Heinder Str., wurde 1978 behördlich anerkannte Ausbildungsstätte für die Technischen Lehrgänge der Feuerwehren.

Zurzeit werden in der FTZ jährlich zwischen 400 - 500 Feuerwehrangehörige als Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinisten ausgebildet.

Für die Ausbildung im Landkreis Hildesheim ist Kreisausbildungsleiter Jürgen Spormann verantwortlich. Er koordiniert und überwacht die Technische und die Truppmann Ausbildung. Der Kreisausbildungsleiter ist Ansprechpartner in allen Fragen der Ausbildung und ist in seinem Zuständigkeitsbereich das Bindeglied zwischen der Kreisverwaltung und den Kommunen.

Die Lehrgangsverwaltung findet in der FTZ Groß Düngen statt. Dort werden alle Lehrgänge edv-unterstützt verwaltet. Diese Arbeit teilen sich der Kreisausbildungsleiter und die Lehrgangsleiter der einzelnen Fachbereiche.


Sprechfunkerlehrgang
Lehrgangsdauer               16 Stunden  (Stundenplan)
Lehrgangsplätze 20
Voraussetzungen Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung
Ziel der Ausbildung Die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsleiter Jürgen Spormann

 

Atemschutzgeräteträgerlehrgang

Lehrgangsdauer

25 Stunden   (Stundenplan)

Lehrgangsplätze 20
Voraussetzungen


Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung
vollendetes 18. Lebensjahr
Sprechfunkerlehrgang
gültige G 26 III

Ziel der Ausbildung Die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz
Lehrgangsleiter Daliah Würfel

 

Maschinistenlehrgang

Lehrgangsdauer          35 Stunden  (Stundenplan)
Lehrgangsplätze 30
Voraussetzungen

Abgeschlossene Truppmann Ausbildung, Führerschein Klasse B oder höher und Sprechfunkausbildung

Ziel der Ausbildung

Die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen - mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen - und sonstigen auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräten sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.

Lehrgangsleiter

Ralf Eichhorn


Unterweisung Technische Hilfeleistung

Lehrgangsdauer 17 Stunden (Stundenplan)
Lehrgangsplätze 20
Voraussetzungen Abgeschlossene Truppmann Ausbildung
Ziel der Ausbildung Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung,
zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte
für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges, die auf Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) oder Rüstwagen (RW) verlastet ist.
Lehrgangsleiter Steffen Schlusche

Unterweisung Strahlenschutz

Lehrgangsdauer 15 Stunden (Stundenplan)
Lehrgangsplätze 18
Voraussetzungen

Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung, Sprechfunklehrgang und
Atemschutzgeräteträgerlehrgang

Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung
einschließlich der Schutzkleidung im Strahlenschutzeinsatz.

Lehrgangsleiter

Philipp Bartels


Unterweisung Gefahrengut

Lehrgangsdauer 15 Stunden (Stundenplan)
Lehrgangsplätze 18
Voraussetzungen

Abgeschlossene Truppmann Teil 1 Ausbildung, Sprechfunklehrgang und
Atemschutzgeräteträgerlehrgang

Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung
einschließlich der Schutzkleidung im Gefahrguteinsatz.

Lehrgangsleiter

Philipp Bartels


Allgemeine Hinweise für Teilnehmer an den technischen Lehrgängen finden Sie hier.


Weiterführenden Lehrgänge werden von der NLBK (Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz) mit den Standorten Celle und Loy angeboten.

Autor: Dezernat 2