Vormundschaften
Ein Vormund wird bestellt, wenn Eltern verstorben sind oder ihnen durch Beschluss des Familiengerichts die elterliche Sorge für ihre Kinder entzogen wurde. Oft leben diese Kinder in Jugendeinrichtungen oder Pflegefamilien. Der Kontakt zu der Herkunftsfamilie besteht oft weiter, manchmal unter schwierigen Bedingungen.
Als Vormund halten Sie regelmäßig persönlichen Kontakt zum Kind/Jugendlichen.
Sie vertreten seine Interessen im Lebensalltag und im Rahmen der Hilfegewährung durch das Jugendamt. Sie entscheiden u. a. über Gesundheits- und Geldangelegenheiten, Aufenthalt, Bildungswege, Gestaltung der persönlichen Kontakte zur Herkunftsfamilie und machen seine sozialrechtlichen Ansprüche geltend.
Sie sind verantwortungsbewusst und scheuen Konflikte nicht?Sie haben ein offenes Ohr für die Belange eines jungen Menschen und sind bereit ca. 8 Stunden im Monat einzubringen? Dann werden Sie Vormund!
Ausführliche Informationen finden Sie in diesem Infoblatt.
Ihr Ansprechpartner in Sachen Vormundschaften
Heike Guttmann
407 - Amt für Familie
Vormundschaften
Videoberatung
05121 309-5562
05121 309-95-5562
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