Förderprojekt "Beseitigung der weißen Flecken im Landkreis Hildesheim"
Hinweis: Das nachstehende Projekt wird gefördert durch das Bundesförderprogramm Breitband (Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland) und ergänzend durch das Landesförderprogramm Niedersachsen (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen). Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/breitbandfoerderung-gigabit
Der Landkreis Hildesheim hat sich zusammen mit seinen betroffenen Gemeinden dazu entschlossen, die Breitbandversorgung zu verbessern. Das derzeitige Förderprogramm bietet die Möglichkeit hierzu Bundes- und ergänzende Landeszuwendungen abzurufen. Dies gilt allerdings nur, für Gebäudeadressen in unterversorgten Bereichen, die eine Breitbandversorgung von weniger als 30 MBit/s. (sogenannte weiße Flecken) aufweisen. Nur solche Versorgungsgrade sind im Rahmen des Förderaufrufs zuwendungsfähig. Hierzu musste zunächst ein Markterkundungsverfahren durchgeführt werden, um das Marktversagen festzustellen. Denn grundsätzlich hat der eigenwirtschaftliche Ausbau Vorrang vor einer staatlichen Beihilfeleistung.
Identifiziert wurden seinerzeit insgesamt 876 Gebäudeadressen (608 private Hausanschlüsse, 45 Schulen, 3 Krankenhäuser und 220 Gewerbebetriebe), für die der Zuwendungstatbestand nach der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland und der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Giganetzen in Niedersachsen erfüllt ist.
Viele von diesen privaten Hausanschlüssen liegen teilweise außerhalb geschlossener Ortslagen oder in Ortsrandlagen. Die alten in Gebrauch befindlichen Kupferleitungen verlieren mit zunehmender Leitungslänge immer mehr an Leistung, sodass bei weit entfernt liegenden Gebäudeadressen nur noch geringe Bandbreiten gemessen werden.
Ziel ist, dass sämtliche in den Anträgen enthaltenen Gebäudeadressen mit einem Glasfaseranschluss von mindestens 1 GBit/s. Bandbreitenleistung versorgt werden. Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, öffentliche Einrichtungen bzw. Gebäude etc. sollen zudem symmetrische Anschlüsse für den down- und upload-Betrieb erhalten. Die Erschließung erfolgt als FTTH-Anschluss bis zum Gebäude.
Für Telekommunikationsunternehmen sind diese Bereiche mangels ausreichenden Vertragspotenzials nicht lukrativ. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau wurde daher durch entsprechende Unternehmensentscheidungen ausgeschlossen.
Im August 2019 wurden die Zuwendungsanträge bei der ateneKOM GmbH sowie der NBank gestellt. Im Vorfeld wurden mit den betroffenen Gemeinden die entsprechenden Kooperationsvereinbarungen geschlossen.
Eine maßgebliche Forderung der Zuwendungsgeber war die Durchführung einer Ausschreibung, um die endgültige Wirtschaftlichkeitslücke zu ermitteln. Denn diese bildet die Grundlage für die Zuwendungen von ateneKOM GmbH und NBank.
Dieser Ausschreibungsprozess konnte im Mai 2021 abgeschlossen werden und mündete in eine Auftragsvergabe an die Telekom Deutschland GmbH.
Inzwischen liegen die endgültigen Zuwendungsbescheide mit einem Zuwendungsvolumen von ca. 11 Mio. € vor, wovon der Bund/die ateneKOM GmbH ca. 8,8 Mio. € an Zuwendungen übernimmt.
Die notwendige Kooperationsvereinbarung zwischen der Telekom Deutschland GmbH und dem Landkreis Hildesheim ist jetzt abgeschlossen worden. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für den detaillierten Abstimmungsprozess mit den am Projekt teilnehmenden Gemeinden, der sich über ca. vier bis fünf Monate hinziehen wird. Ein Start der Bautätigkeiten kann somit frühestens voraussichtlich im Herbst des Jahres 2023 möglich werden. Bei einer angenommenen Bauphase von 1 bis 1 ½ Jahren für die Größe des Landkreises Hildesheim könnten die weißen Flecken dann vorsichtig optimistisch Ende 2024/Anfang 2025 beseitigt sein.