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Amt für Migration und Integration

Amt für Migration und Integration

Dieser Text informiert in Leichter Sprache über
das Amt für Migration und Integration:

  • Was ist das Amt für Migration und Integration?
  • Welche Aufgaben hat das Amt für Migration und Integration?
  • Wie begleitet das Amt für Migration und Integration Migranten?
  • Weitere Aufgaben vom Amt für Migration und Integration.

Was ist das Amt für Migration und Integration?

Das Amt für Migration und Integration ist eine Behörde.
Und das Amt begleitet Migration und Integration.

Migration
Ein Mensch zieht aus seinem Heimatland in ein anderes Land?
Dann sagt man dazu: Migration.
Die Menschen nennt man auch: Migranten.

Integration
Ein Mensch zieht in ein anderes Land.
Zum Beispiel zieht ein Mensch nach Deutschland.
Der Mensch soll sich in Deutschland gut einleben.
Und der Mensch soll sich in Deutschland wohlfühlen.
Dazu sagt man auch: Integration.

Das Amt für Migration und Integration unterstützt Migranten.
Und das Amt unterstützt Menschen bei der Integration.

Welche Aufgaben hat das Amt für Migration und Integration?
Das Amt für Migration und Integration unterstützt bei verschiedenen Dingen:

  • Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz.
  • Integration.
  • Ausländer-angelegenheiten.

Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz
Manche Migranten sind Flüchtlinge:
Die Menschen sind auf der Flucht.
Die Menschen haben ihr Land nicht freiwillig verlassen.
Aber in ihrem Land ist zum Beispiel Krieg.
Die Menschen suchen vielleicht Schutz in Deutschland.
Und diese Menschen beantragen in Deutschland Asyl.
Deshalb nennt man diese Menschen auch: Asylbewerber.
Asyl heißt: Aufnahme und Schutz.

Das Asylbewerber-leistungsgesetz regelt:

  • Wie viel Geld bekommen Asylbewerber?
  • Und das Gesetz regelt:

Welche Hilfen können Asylbewerber bekommen?

Integration
Das Amt für Migration und Integration hat verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel unterstützt das Amt ehrenamtliche Helfer.
Ehrenamtliche Helfer helfen anderen Menschen.
Ehrenamtliche Helfer unterstützen freiwillig andere Menschen.
Ehrenamtliche Helfer bekommen dafür kein Geld.
Und das Amt unterstützt verschiedene Organisationen.
Die Organisationen helfen Menschen bei der Integration.

Einbürgerung
Sie sind gut integriert?
Und Sie möchten die deutsche Staats-angehörigkeit bekommen?
Dann hilft Ihnen das Amt für Migration und Integration.
Sie möchten einen Antrag stellen?
Dann hilft Ihnen das Amt mit dem Antrag.
Sie können zum Beispiel einen Einbürgerungs-antrag stellen.

Sie möchten weitere Informationen zur Integration?
Dann finden Sie hier weitere Informationen:

  • Einbürgerung.
  • Staatsangehörigkeits-ausweis.

Achtung: Die Informationen führen aus unserem
Leichte-Sprache-Angebot hinaus.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Ausländer-angelegenheiten
Das Amt für Migration und Integration begleitet die Einreise von Migranten.
Und das Amt begleitet Migranten im Kreis Hildesheim.
Aber das Amt begleitet nicht die Migranten in der Stadt Hildesheim.

Wie begleitet das Amt für Migration und Integration Migranten?
Ein Ausländer möchte in Deutschland leben?
Und Sie möchten den Ausländer einladen?
Dann können Sie eine Verpflichtungs-erklärung ausfüllen.
Sie müssen dann die Rechnungen für den Ausländer bezahlen.
Zum Beispiel:

  • Bei Krankheit und Pflege.
  • Für die Rückreise in die Heimat.
  • Bei Abschiebung.

Sie möchten eine Verpflichtungs-erklärung abgeben?
Dann geben Sie die Verpflichtungs-erklärung im Amt für Migration und Integration ab.
Dafür brauchen Sie einen Termin.
Und Sie müssen dann 29 Euro zahlen.

Sie möchten wissen:
Bei wem muss ich einen Termin machen?
Dann finden Sie hier weitere Informationen.


Das Amt für Migration und Integration erteilt Aufenthalts-genehmigungen.
Das Amt entscheidet also:
Darf der Ausländer in Deutschland bleiben?

  • Ein Ausländer darf in Deutschland bleiben.

Dazu sagt man auch: Erteilung einer Aufenthalts-genehmigung.
Genehmigung heißt: Erlaubnis.

  • Ein Ausländer darf nicht in Deutschland bleiben?

Dann muss der Ausländer Deutschland verlassen.
Der Ausländer wird in sein Heimatland gebracht.
Dazu sagt man auch: Rückführung.

Sie möchten weitere Informationen über Ausländer-angelegenheiten?
Dann finden Sie hier weitere Informationen.

  • Verpflichtungs-erklärung.
  • Aufenthalts-erlaubnis.
  • Elektronischer Aufenthaltstitel.

Achtung: Die Informationen führen aus unserem
Leichte-Sprache-Angebot hinaus.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.

Weitere Aufgaben vom Amt für Migration und Integration
Das Amt hat noch viele weitere Aufgaben.
Zum Beispiel berät das Amt die Städte im Kreis Hildesheim.
Und das Amt berät andere Ämter im Kreis Hildesheim.
Das Amt prüft:

  1. Standesämter.
  2. Pass∙behörden und Melde-behörden.
  3. Den Kreis Hildesheim.

Das Amt prüft nicht die Stadt Hildesheim.
Und das Amt berät nicht die Stadt Hildesheim.

Sie möchten weitere Informationen über das Amt für Migration und Integration?
Dann finden Sie hier weitere Informationen.
Achtung: Die Informationen führen aus unserem
Leichte-Sprache-Angebot hinaus.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.


Ansprech·personen
Sie brauchen einen Termin beim Amt für Migration und Integration?
Dann finden Sie hier Ihre Ansprechpersonen.

Sie wohnen in:

  • Alfeld.
  • Elze.
  • Sarstedt.

Dann ist Frau Hoffmann Ihre Ansprech·person.
Die Telefon·nummer von Frau Hoffmann ist:
0 51 21 – 30 93 67 1

Sie wohnen in:

  • Algermissen.
  • Bad Salzdetfurth.
  • Bockenem.
  • Giesen.
  • Leinebergland.
  • Nordstemmen.
  • Schellerten.

Dann ist Frau Willke Ihre Ansprech·person.
Die Telefon·nummer von Frau Willke ist:
0 51 21 – 30 93 66 1

Sie wohnen in:

  • Diekholzen.
  • Freden.
  • Harsum.
  • Holle.
  • Lamspringe.
  • Sibbesse.
  • Söhlde.

Dann ist Frau Ulbrich Ihre Ansprech·person.
Die Telefon·nummer von Frau Ulbrich ist:
0 51 21 – 30 93 66 2

Sie können auch eine E-Mail schreiben an:
abh-allgemein@landkreishildesheim.de