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Eingliederungshilfe nach dem SGB 9

Eingliederungshilfe nach dem SGB 9

Dieser Text informiert in Leichter Sprache über die Eingliederungshilfe:

  • Was ist Eingliederungs∙hilfe?
  • Wer bekommt Eingliederungs∙hilfe?
  • Welche Leistungen gibt es bei der Eingliederungs∙hilfe?
  • Wie bekomme ich Eingliederungs∙hilfe?
  • So erreichen Sie das Amt für Teilhabe und Rehabilitation

Das Amt für Teilhabe und Rehabilitation ist verantwortlich

für die Eingliederungs∙hilfe.

Was ist Eingliederungshilfe?

Eingliederungs∙hilfe soll Nachteile ausgleichen.

Eingliederungs∙hilfe ist für Personen mit einer Behinderung.

Personen mit Behinderung haben im Alltag vielleicht Nachteile.

Aber Personen mit Behinderung sollen so leben können wie Personen ohne Behinderung.

Deshalb gibt es die Eingliederungs∙hilfe.

Die Eingliederungs∙hilfe soll einen Nachteil ausgleichen.

Zur Eingliederungs∙hilfe zählen verschiedene Dinge wie zum Beispiel:

  • Hilfe im Beruf.
  • Hilfe im Haushalt.
  • Hilfe beim Einkaufen.
  • Hilfe im Alltag.
  • Hilfe in der Schule.
  • Oder eine andere Form von Assistenz.

Diese verschiedenen Hilfen sind für eine Person mit Behinderung.

Die Hilfe soll dieser Person eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.

Wer kann Eingliederungshilfe bekommen?

Eingliederungs∙hilfe ist für Personen mit Behinderung:

Eine Person hat eine Behinderung?

Und die Person hat deshalb Nachteile auf der Arbeit?

Dann braucht diese Person bei bestimmten Dingen vielleicht Hilfe.

Dafür ist die es Eingliederungs∙hilfe.

So kann die Person mit Behinderung gleichberechtigt leben.

Welche Leistungen gibt es bei der Eingliederungshilfe?

Es gibt verschiedene Leistungen.

        Leistungen ist ein anderes Wort für Hilfen.

Die Leistungen können für die medizinische Rehabilitation sein:

        Das heißt: Die Hilfen sollen die Gesundheit unterstützen.

Vielleicht ist eine Person mit Gehbehinderung nicht krankenversichert.

Aber diese Person braucht einen Rollstuhl.

Dann bezahlt die Eingliederungshilfe den Rollstuhl.

Die Leistungen können für die Teilhabe am Arbeitsleben sein:

Eine Person möchte in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten?

Dann kann die Eingliederungshilfe dabei helfen.

Die Leistungen können für die Schule und Bildung sein:

Manche Kinder brauchen vielleicht eine Schul∙assistenz.

Die Schul∙assistenz hilft dem Kind in der Schule.

Die Schul∙assistenz begleitet das Kind im Unterricht.

So bekommt das Kind eine besondere Unterstützung.

Und dlle Kinder können gleichberechtigt zur Schule gehen.

Kleine Kinder bekommen auch Unterstützung in der Kita.

Die Leistungen sind für die soziale Teilhabe:

Soziale Teilhabe meint zum Beispiel das Thema Wohnen:

  • Möchte eine Person zuhause wohnen?
  • Oder möchte die Person in einer besonderen Wohnform mit Unterstützung leben?

Die Hilfe kann zum Beispiel für Erwachsene sein:

1. Die Person mit Behinderung lebt allein zuhause.

Aber die Person mit Behinderung bekommt Unterstützung.

Eine Assistenz kommt dann zum Beispiel einmal in der Woche zum Helfen:

  • Die Assistenz hilft beim Einkaufen.
  • Oder die Assistenz hilft im Haushalt.

2. Die Person mit Behinderung lebt in einem besonderen Wohnheim.

Im Wohnheim bekommt die Person mit Behinderung auch Unterstützung.

So kann diese Person am Leben teilhaben.

Wie bekomme ich Eingliederungshilfe?

Sie haben eine Behinderung?

Und Sie haben Nachteile?

Dann können Sie Eingliederungshilfe beantragen.

Dafür stellen Sie einen Antrag.

Den Antrag finden Sie hier:


Achtung: Der Antrag auf Eingliederungs∙hilfe ist nicht in Leichter Sprache.

Aber die Mitarbeiter beim Landkreis Hildesheim helfen Ihnen mit dem Antrag.

Sie können die Mitarbeiter im Landkreis Hildesheim anrufen.

Oder Sie können zum Landkreis Hildesheim kommen.

Oder Sie können Ihren Betreuer fragen.


Hier finden Sie ein Gebärdensprachvideo zum Thema Eingliederungshilfe nach dem SGB 9:

https://youtu.be/6oGKkj9zbic


So erreichen Sie das Amt für Teilhabe und Rehabilitation:

Sie haben Fragen an das Amt für Teilhabe und Rehabilitation?

Dann können Sie Herrn Kautz anrufen.

Die Telefonnummer von Herrn Kautz ist:

0 51 21 - 3 09 43 42

Oder Sie können eine E-Mail schreiben an:

christian.kautz@landkreishildesheim.de

Sie wollen zu uns kommen?

Dann machen Sie bitte vorher einen Termin bei Herrn Kautz.

Die Adresse ist:

Landkreis Hildesheim

Amt für Teilhabe und Rehabilitation

31132 Hildesheim