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Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, Standesamtsaufsicht, Personenstandsangelegenheiten

Ausländische Staatsangehörige, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Einbürgerung und den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Die Einbürgerung ist ein bedeutender und weiterer Schritt zur Integration. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten wie zum Beispiel:

  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Das Recht zu wählen oder selbst für politische Ämter zu kandidieren
  • Visafreies Reisen in viele Länder außerhalb Europas
  • Unverwirksames Aufenthaltsrecht
  • Verpflichtung als Schöffe an Gerichtsverfahren mitzuwirken


Das Team Einbürgerung / Standesamtsaufsicht ist für Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung), Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) und Anträge auf Änderung des Vor- oder Familiennamens nach dem Namensänderungsgesetz zuständig. Zudem obliegt dem Landkreis Hildesheim die Standesamtsaufsicht über die Standesämter der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Hildesheim.

Im Stadtgebiet Hildesheim lebende ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an die Einbürgerungsbehörde der Stadt Hildesheim.

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund stark gestiegener Antragszahlen und damit verbundener hoher Auslastung berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitungszeit Ihres Einbürgerungsantrages derzeit in der Regel mehr als eineinhalb Jahre andauern kann. Sobald Ihr Antrag in Bearbeitung ist, wird sich die Einbürgerungsbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Sachstandanfragen ab.

Vorsprachen / Terminvereinbarung

Eine Vorsprache sollte nach Möglichkeit nur mit Termin erfolgen. Zur Terminvereinbarung senden Sie bitte eine Mail an abh-einbuergerung@landkreishildesheim.de.

Aktuelles

Ein Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19. Januar 2024 durch den Deutschen Bundestag angenommen. Der Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit wird damit erleichtert. Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft treten.

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

Der Anspruch auf Einbürgerung besteht in der Regel dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (unter Umständen genügt auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis).
  • Sie haben seit 5 Jahren (unter Umständen auf 3 Jahre verkürz bar) Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen bestreiten.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt und es sind keine Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität und Staatsangehörigkeit durch Urkunden nachweisen.
  • Sie haben keine verfassungsfeindlichen Ziele oder Organisationen unterstützt.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Voraussetzungen sind beispielhaft und nicht abschließend. Im Einbürgerungsantrag müssen Sie alle Angaben wahrheitsgemäß angeben, da sonst der Straftatbestand des § 42 Staatsangehörigkeitsgesetz erfüllt sein kann.

Antrag und erforderliche Unterlagen

In der Stadt Hildesheim wohnende ausländische Staatsangehörige müssen sich an die Einbürgerungsstelle der Stadt Hildesheim wenden.

Der Antrag auf Einbürgerung ist zu Hause auszufüllen, jedoch nicht zu unterschreiben.

Dem Antrag beizufügen sind die ausgefüllte und unterschriebene Loyalitätserklärung sowie die Erklärung zum Einbürgerungsantrag.

Zur Abgabe des Antrages ist ein Termin unter abh-einbuergerung@landkreishildesheim.de zu vereinbaren.

Folgende Unterlagen sind bei Abgabe des vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrages vorzulegen:

1) Allgemeine Unterlagen

  • Antrag auf Einbürgerung
  • Informationsblatt zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Belehrung zur Angabe von strafrechtlichen Verurteilungen/Ermittlungsverfahren
  • Bescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis
  • gültiger Pass mit gültigem Aufenthaltstitel. Ferner bitte zusätzlich auch Kopien des ausländischen Personalausweises und der ausländischen Staatsangehörigkeitsurkunde sowie jeweils eine deutsche Übersetzung
  • ein Passfoto aus neuerer Zeit für Personen ab 16 Jahren
  • handgeschriebener Lebenslauf in ganzen Sätzen für Personen ab 16 Jahren

2) Unterlagen zum Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse

  • Sprachschulzeugnis - standardisierte Prüfung Stufe B1 - ausgestellt von einem staatlich anerkannten Bildungsträger im Original
  • mindestens deutsches Hauptschulabschlusszeugnis
  • Versetzungszeugnis in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule
  • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgeschlossene deutsche Berufsausbildung
  • Diplom einer deutschsprachigen Hochschule

3) Für schulpflichtige Kinder

  • aktuelle Schulbescheinigung
  • alle Zeugnisse

4) Unterlagen zum Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland

  • mindestens deutsches Hauptschulabschlusszeugnis oder
  • Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest

5) Personenstandsurkunden

  • Fremdsprachigen Urkunden sind deutsche Übersetzungen beizufügen, die von einem öffentlichen beeidigten oder anerkannten Übersetzer beglaubigt sind.

6) bei Geburt, Eheschließung und Scheidung im Ausland

  • Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
  • Heiratsurkunden mit deutscher Übersetzung
  • Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk mit deutscher Übersetzung

7) bei Geburt, Eheschließung und Scheidung im Inland

  • neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • neue beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk
  • Bei eigenen Kindern (auch wenn diese nicht mit eingebürgert werden sollen), die in Deutschland geboren wurden: Geburtsurkunden

8) Einkommensnachweise

  • aktuelle Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate
  • Bescheide über den Erhalt öffentlicher Mittel, z. B. SGB II-Leistungsbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, SGB XII-Leistungsbescheid, Pflegegeldbescheid
  • Nachweise über ausländische Einkünfte
  • bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung und Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche aktuelle monatliche Nettoeinkommen


Im Einzelfall bleibt die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten.

Gebühren

Die Einbürgerungsgebühr beträgt für einen Erwachsenen 255 Euro. Minderjährige, die allein eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255 Euro.

Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro.

Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem alleinsorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.

Bei gesetzlich Betreuten ist eine gerichtliche Bestellungsurkunde einzureichen.

Wer ist für Sie zuständig?

Die Zuständigkeit der/des Einbürgerungssachbearbeiters/-in richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Einbürgerungen/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Buchstabe A

Frau Speckheuer; 05121 309-3511


Buchstaben B-L

Herr Eilken; 05121 309-3641


Buchstaben M-Z

Frau Sandvoß; 05121 309-3642


Standesamtsaufsicht, Namensänderungen

Herr Warnecke; 05121 309-3631