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SuedLink

Deutschland hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: 2050 sollen mindestens 80 Prozent der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Bereits im Jahr 2022 soll das letzte Kernkraftwerk vom Netz gehen. Um auch zukünftig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, müssen die Stromnetze ausgebaut werden. Hierbei spielen leistungsstarke Nord-Süd-Verbindungen wie SuedLink eine entscheidende Rolle.

Südlink (Eigenschreibweise: SuedLink) ist die Bezeichnung eines von den Übertragungsnetzbetreibern TenneT TSO und TransnetBW geplanten Korridors zum Bau von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen (HGÜ) im Rahmen des Netzentwicklungsplans der Bundesrepublik Deutschland. Es soll unter anderem in Folge des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) den im Norden der Bundesrepublik gewonnenen Windstrom in die südlichen Regionen von Deutschland bringen (Quelle: Wikipedia).

Der geplante Verlauf der Trasse steht allerdings in der Kritik.

17 Bündnispartner vom hohen Norden bis nach Bayern verständigen sich auf die Hamelner Erklärung!

Am 12.12.2014 haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus den 16 Landkreisen

  • Hameln-Pyrmont
  • Holzminden
  • Lippe
  • Höxter
  • Kassel
  • Schaumburg
  • Schwalm-Eder-Kreis
  • Schweinfurt
  • Bad Kissingen
  • Rotenburg
  • Celle
  • Nienburg
  • Hildesheim
  • Hersfeld-Rotenburg
  • Fulda 
  • Main-Kinzig-Kreis
  • sowie der Region Hannover auf die sieben Punkte umfassende Hamelner Erklärung verständigt:

    1. Wir erkennen die Notwendigkeit der Energiewende an. Ebenso erkennen wir die Notwendigkeit eines Ausbaus der Infrastruktur an, die den veränderten Bedingungen der Energieerzeugung gerecht wird, soweit der Bedarf an Netzausbauprojekten hierfür im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes nachgewiesen ist.
    2. Der geplante Umbau der Energiewirtschaft wird Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zugutekommen.
    3. Die Lasten müssen daher ebenso gemeinsam getragen werden. Sind Belastungen ohne korrespondierende Vorteile - wie durch den Trassenbau - unvermeidlich, so sind diese Belastungen durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten fallen der Gesamtheit zur Last.
    4. Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist wünschenswert. Gleichwohl müssen auch beschleunigte Verfahren sowohl bei der Auswahl von Leitungs-technologien sowie von Suchräumen, Grobkorridoren und Detailkorridoren rechtsstaatlichen Grundsätzen, guter fachlicher Praxis und dem Gebot der Willkürfreiheit folgen. Die Wahl des besten Korridors muss transparent und Schritt für Schritt nachvollziehbar sein.
    5. Die Träger öffentlicher Belange sind intensiv fachlich zu beteiligen. Sofern eine Befassung kommunaler Räte und Kreistage erfolgt, sind diese mit ihren jeweiligen Forderungen zu berücksichtigen.
    6. Maßgebliche Kriterien für die Auswahl darf nicht die vordergründige Wirtschaftlichkeitsberechnung des beantragenden Unternehmens sein. Auswahl, Gewichtung und Anwendung der Kriterien müssen vielmehr vorher bekannt sein und den Grundsätzen guter fachlicher Praxis folgen.
    7. Wir fordern daher die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen dafür Sorge zu tragen, dass   
    • die Bundesnetzagentur diesen Prüfmaßstab im Rahmen der Antragsprüfung nach §6 NABEG und bei den Vorgaben für Untersuchungsrahmen, Methode, Kriterien und SUP   
    • berücksichtigt, und insoweit ergebnisoffen in die Prüfung geht.
    • Gegenstand der Alternativenprüfung alle großräumigen Trassenkorridore und nicht nur der Vorschlagskorridor des Betreibers sind.
    • alle Alternativen mit gleicher Prüfungstiefe untersucht werden.
    • im Bundesbedarfsplangesetz die Voraussetzungen für die Erdverkabelung, insbesondere aus Gründen des Naturschutzes und des Landschaftsbildes erweitert werden, wobei die Mehrkosten wie im EnLAG auf alle Netzbetreiber umgelegt werden.
    • die inhaltliche Trennung der Zuständigkeiten des Vorhabenträgers und der Bundesnetzagentur im gesamten Verfahren gewährleistet wird, und die Bundesnetzagentur in der Lage bleibt oder in die Lage versetzt wird, eigenständig und ohne Präjudizierung zu prüfen.
    • die gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten geschaffen werden, insbesondere durch Erdverkabelung, Belastungen gering zu halten.

    Landrat Tjark Bartels ist mit der Resonanz und dem Verlauf der Konferenz mehr als zufrieden, denn es ist gelungen „eine bisher einzigartige Zusammenarbeit fast aller vom SuedLink betroffenen Landkreise über vier Bundesländer zu erreichen.“

    Die Landkreisvertreter erklärten, dass sie sich weder gegen notwendige Infrastrukturen stellen noch die Energiewende anzweifeln, sofern der Bedarf belastbar festgestellt ist.
    „Aber all das dürfe nicht dazu führen“ so Bartels weiter „dass im beschleunigten Verfahren Grundsätze guter Planung, Transparenz, Beteiligung und gute fachliche Gründe auf der Strecke bleiben.“

    Ein erstes Spitzengespräch mit der Bundesnetzagentur in Bonn ist bereits für Januar geplant. Im Februar wird es eine umfangreiche Fachkonferenz zum Thema Erdverkabelung in Kassel geben, bei der mit großer fachlicher Tiefe das Thema umfassend erörtert wird.

    Darüber hinaus werden die Landkreise Anfang des Jahres in Berlin die Bundestagsabgeordneten und Regierungsvertreter zu einem Fach- und Informationsgespräch einladen.

    Gesprächsrunde zur "Hamelner Erklärung"

    Landkreis-LKHI-Logo-90x90
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    Am 06.01.2015 hat eine Delegation der kommunalen Vertreter unter Leitung des Hamelner Landrates Tjark Bartels ein Gespräch mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Jochen Homann gesucht. Im Gepäck war ein Schreiben, das in detaillierter Weise die Unvollständigkeit des Antrages von TenneT beschreibt und die BNA auffordert, den Antrag zurückzuweisen.

    Die Vollständigkeit des Antrages sei vor allem aus diesen Gründen nicht gegeben:

    • Es fehlt eine tragfähige Begründung für die Reduzierung auf eine Trasse im Antrag
    • Es ist nicht aufgeführt, welche Dimension das Vorhaben am Ende haben wird. So ist zwar angedeutet, dass mindestens ein weiteres Projekt mittelfristig mitgeführt werden soll, die Auswirkungen sind aber nicht beschrieben.
    • TenneT beantragt die Ausführung als Gleichstromtrasse. Dieses Verfahren ist bisher noch nicht erprobt worden und nur als Pilotierung zulässig. Dazu fehlt aber jede Angabe, wie mit vorhandenen Risiken umgegangen werden soll und wie die wissenschaftliche Begleitung aussehen soll.
    • Es fehlt eine Begründung für den weitgehenden Verzicht auf Erdverkabelung. Den schon jetzt möglichen gesetzlichen Rahmen nutzt TenneT nicht aus.

    Darüber hinaus sind eine Vielzahl methodischer Fehler im Antrag enthalten und eine offensichtliche Dominanz der Kriterien Gradlinigkeit und Wirtschaftlichkeit über Gesundheit, Siedlungs- und Landschaftsschutz. "Wir haben ein offenes und sehr konstruktives Gespräch geführt, an dem die Führungsspitze der Bundesnetzagentur und die verantwortlichen Fachleute teilnahmen" sagte Bartels im Anschluss an die Sitzung.

    Zur Frage möglicher Klagen der Landkreise äußerte Bartels: "Der Ball liegt nun bei der Bundesnetzagentur. Sofern diese den Antrag zurückweist und damit den Weg für ein ausgewogenes und nachvollziehbares Verfahren ebnet, gibt es keinen Grund für weitere rechtliche Schritte".

    Am 12.01.2015 reisten einige der Landräte nach Berlin, um dort im Reichstag bei den Bundestagsabgeordneten um weitere Unterstützung zu werben. "Wir erwarten politische Unterstützung sowohl bei unserer Forderung nach einer transparenten Neuplanung als auch notwendiger gesetzlicher Verbesserungen, insbesondere in Hinblick auf die Erdverkabelung und den Schutz der Gesundheit" fasst Bartels die Erwartung an dieses Treffen knapp zusammen.

    Dieses Interview wurde live auch auf unserer Internetseite übertragen.

    Voraussichtlich noch Ende Februar werden die Landkreise in Kassel eine Fachkonferenz zum Thema Erdverkabelung durchführen. Experten aus Forschung und Industrie werden die technischen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen und Nachteile der Erdverkabelung darlegen.

    Landkreise finden Unterstützung bei Bundestagsabgeordneten

    Der Hamelner Landrat Tjark Bartels zeigte sich sehr zufrieden mit dem Gespräch im Berliner Reichtstag am 12.01.2015, dass mit Unterstützung der Abgeordneten Christian Haase aus Höxter (CDU) und Gabriele Lösekrug-Möller aus Hameln (SPD) zustande gekommen war.

    Begleitet von weiteren Landkreis-Vertretern sowie den Planungsfachmann Prof. Karsten Runge und dem Fachanwalt Dr. Peter Durinke skizzierte Bartels zunächst die Zusammenarbeit und die gemeinsame "Hamelner Erklärung".

    Ein wichtiges Thema war die detaillierte Darstellung des Antrages auf Zurückweisung des TenneT Antrages, die Bartels für das Landkreisbündnis am vergangenen Dienstag dem Präsidenten der Bundesnetzagentur Jochen Homann in Bonn überreichte.

    Insbesondere die mangelnde Beteiligung, der unbedingte Vorrang wirtschaftlicher Gesichtspunkte vor Gesundheit, Landschafts- und Naturschutz machen die Fehlerhaftigkeit der Planung aus.

    Aus Sicht der von der Trassenführung betroffenen Landkreise ist das Verfahren so fehlerhaft, dass eine erneute Planung einschliesslich Überprüfung der Planungselipse notwendig ist. Nur so könne die beste Lösung mit den geringsten Auswirkungen gefunden werden. Dies dürfe nicht nur wirtschaftlichen Erwägungen folgen.

    Eine zentrales Anliegen an die Parlamentarierer war so auch die Ermöglichung eines früheren Rechtsschutzes, derzeit ist eine Klage erst im Rahmen der späteren Planfeststellung möglich. "Wir gehen von einer erheblichen Fehlerhaftigkeit des Verfahrens aus. Wenn die Klage erst am Schluss möglich ist, wird das gesamte lange Verfahren zu wiederholen sein. Aus der rechtsstaatlich kritischen Beschleunigungsregelung wird dann eine Bremse" fasste Bartels zusammen.

    In der Diskussion spielte auch die Erdverkabelung eine große Rolle. Bartels zeigte sich erfreut, dass eine Änderung der Gesetzlage durch das Bundeswirtschaftsministerium angestoßen sei - und erbat Unterstützung für eine Ausweitung dieses Vorschlages bei den Abgeordneten.

    Erstaunlich sei auch, dass die Gleichstromtrassen, für die es bisher keine Erfahrung gibt, durch den Gesetzgeber bewußt als Pilotstrecke zugelassen seien - TenneT dies aber in keiner Weise im Antrag berücksichtigt. Weder seien besondere Sicherheitsabstände vorgesehen noch eine Begleitung und Untersuchung der Auswirkungen.

    Die Parlamentarier, die in überraschend großer Zahl teilnahmen, lobten einhellig die Zusammenarbeit und die konstruktive Vorgehensweise. Gemeinsam wurde enge Zusammenarbeit und Informationsaustausch vereinbart.

    "Der Besuch in Berlin war ein großer Erfolg, die anfängliche Begeisterung in Berlin für das Vorgehen von TenneT ist breiter Ernüchterung gewichen. Unsere Anliegen sind auf Zustimmung gestoßen", fasst Bartels zusammen und blickt auf die nächsten Schritte: "Wir werden die Arbeit der Bundesnetzagentur engmaschig begleiten. Gleichzeitig werden wir weiter darauf drängen, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau der Netze verbessert werden und unsere Anregungen möglichst Berücksichtigung finden."