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"Worte helfen Frauen"
Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt für die Beratung von geflüchteten Frauen, sowohl für die Schwangerenberatung als auch für die Gewaltberatung, Mittel für notwendige Übersetzungsleistungen zur Verfügung.
Für die Beratungen von Frauen, die nach dem 01.01.2015 nach Deutschland eingereist sind und die entweder in einer Notunterkunft des Landes oder der Kommunen wohnhaft sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz empfangen oder im ersten Jahr des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II stehen, können die vom Land anerkannten Beratungsstellen diese Mittel ohne großen Aufwand abrufen.
Weitere Informationen finden Sie hier:Informationsblatt Flyer für Betroffene