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Schülerbeförderung

Der Landkreis Hildesheim als Träger der Schülerbeförderung hat die in seinem Gebiet wohnenden Kinder der Schulkindergärten sowie die in seinem Gebiet wohnenden Schüler*innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten (§114 NSchG). Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform. Der Landkreis Hildesheim bestimmt die Art der Beförderung. Die Beförderung wird - soweit möglich - im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs durchgeführt.

Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderung?

Anspruchsberechtigt sind

  • Kinder in Schulkindergärten und Sprachfördermaßnahmen
  • Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und Gesamtschulen
  • Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Schuljahrgänge die eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen
  • Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule 1 und 2 (ehemals Berufseinstiegsklasse / Berufsvorbereitungsjahr) und der 1. Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen.

Das ist neu im Schuljahr 2023/24: das Deutschlandticket

Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 können Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen (Sekundarbereich II) sowie Auszubildende, deren Wohnort und deren Schule bzw. Ausbildungsstätte im Landkreis Hildesheim liegen, von einer 40-prozentigen Bezuschussung des Deutschlandtickets profitieren. Die Bezuschussung kann direkt online beantragt und eingereicht werden. Hier geht's zum Online-Antrag.

Hinweis: Die über das Service-Portal des Landkreises für den Monat August 2023 bestellten, bezuschussten Deutschlandtickets können gemäß der RVHI Regionalverkehr Hildesheim GmbH aufgrund des späten Bestellprozesses erst in der zweiten Augustwoche per Post zugestellt werden.

Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie ab 1.8.2023 den Öffentlichen Nahverkehr trotzdem nutzen! Sie erhalten seitens der RVHI eine E-Mail, die Sie bei einer Fahrkartenkontrolle digital auf Ihrem Handy oder als Ausdruck in Papierform vorzeigen. Die RVHI Regionalverkehr Hildesheim GmbH bestätigt Ihnen mit der E-Mail ausdrücklich, dass Sie im Besitz eines gültigen Deutschlandtickets sind.

Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, wie im letzten Schuljahr, eine um 40 bzw. 60 Prozent bezuschusste Monatskarte Azubi im ROSA-Tarifverbund zu erwerben.

 
FAQ zum Deutschlandticket

Wo finde ich den Antrag zur Bezuschussung des Deutschlandticket?

Den Antrag finden Sie hier.

Mein Status ist abgeschlossen - was bedeutet das?

Sofern alle Kriterien erfüllt sind, wird der Status "abgeschlossen" erscheinen. Ihre Daten werden demnach an das Verkehrsunternehmen weitergeleitet und in Ihrem Namen ein Deutschlandticket bestellt. Das Verkehrsunternehmen pflegt Ihre Daten ins System ein und schickt Ihnen das Deutschlandticket als Papierticket monatlich per Post zu.

Ich habe einen Antrag auf Bezuschussung gestellt - wie geht es weiter?

Der Landkreis Hildesheim prüft Ihren eingereichten Antrag, ob von einer Bezuschussung profitiert werden kann.

Sofern alle Kriterien erfüllt sind, wird der Status "abgeschlossen" erscheinen. Ihre Daten werden demnach an das Verkehrsunternehmen weitergeleitet und in Ihrem Namen ein Deutschlandticket bestellt. Das Verkehrsunternehmen pflegt Ihre Daten ins System ein und schickt Ihnen das Deutschlandticket als Papierticket monatlich per Post zu.

Ich habe einen Antrag auf Bezuschussung eingereicht - wann bekomme ich das Deutschlandticket?

Sollten Sie den Antrag von dem 10. eines Kalendermonats eingereicht haben, erfolgt der Versand des Deutschlandtickets im selben Monat.

Beispiel: Antrag eingereicht am 5.September.
Versand des Tickets: Ende September, gültig ab 1. Oktober

Sollten Sie den Antrag nach dem 10. eines Kalendermonats eingereicht haben, erfolgt der Versand des Deutschlandtickets zum darauffolgenden Monat.

Beispiel: Antrag eingereicht am 21. September
Versand des Tickets: Ende Oktober, gültig ab 1. November

Wird der Antrag exakt am 10. eines Kalendermonats eingereicht, bemüht sich die zuständige Stelle um direkte Bearbeitung, damit der Versand des Deutschlandtickets noch im selben Monat erfolgen kann. Eine Garantie kann jedoch nicht gegeben werden.

Meine Daten haben sich geändert - an wen kann ich mich wenden?

Bitte melden Sie Änderungen direkt per Mail an abo@rosa-hildesheim.de

Mein Deutschlandticket ist falsch ausgestellt - an wen kann ich mich wenden?

Bitte melden Sie Korrekturen direkt per Mail an abo@rosa-hildesheim.de

Was bedeutet eigentlich SEK II?

Sek II: Oberstufe der 11. -13. Klasse eines Gymnasiums

Kann ich von der Bezuschussung profitieren, wenn ich nicht SEK II besuche oder eine Ausbildung mache?

Leider nein. Die Bezuschussung gilt nur den folgenden Personenkreis:

  • Sek II = Oberstufe der 11. -13. Klasse eines Gymnasiums
  • Schulische Ausbildung
  • Betriebliche Ausbildung

Ich habe eine ganz andere Frage und finde hier keine Antwort

Bitte wenden Sie sich per Mail an schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des erhöhten Mailaufkommens zu einer Bearbeitungszeit von 5-7 Tagen kommen kann. Die zuständigen Kolleginnen werden Ihre Anfrage zeitnah beantworten.




Weitere Informationen zur Schülerbeförderung

40- bzw. 60-prozentige Entlastung für Schüler*innen der SEK II und Auszubildende

Seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 fahren Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen sowie Auszubildende deutlich günstiger mit dem ÖPNV.

Schüler*innen und  Auszubildende, die ihren Wohnsitz im Landkreis Hildesheim haben und eines der Kriterien der Tarifbestimmungen des ROSA-Tarifverbunds erfüllen (ROSA Tarifbestimmungen), können die „Monatskarte Azubi“ im Abomodell direkt beim RVHI zu den um 40 bzw. 60 Prozent vergünstigten Preisen erwerben. Bestellt werden kann dieses vergünstigte Abo im ROSA-Tarifverbund online unter https://www.rosa-hildesheim.de/de/Tickets-Preise/Azubis-Schueler. Die Unterlagen können per Post oder auch digital an azubi@rosa-hildesheim.de eingereicht werden.

Wer im so genannten Freistellungsverkehr (Schulbusverkehr) oder mit der Bahn zur Schule oder zur Ausbildungsstätte fährt und zur o.g. definierten Zielgruppe gehört, kann den genannten prozentualen Rabatt beim Landkreis Hildesheim (Schülerbeförderung) beantragen. Hier geht es zum Online-Antrag.

Der Landkreis Hildesheim befördert die in seinem Gebiet wohnenden oben genannten anspruchsberechtigten Schüler*innen oder erstattet ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen, wenn die Entfernung von der Wohnung zur Schule mehr als 2 Kilometer beträgt. Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht unabhängig von der Entfernung in jedem Fall, wenn Schüler*innen wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung befördert werden müssen.

Alles rund um die Schülerbeförderung online erledigen

Alles rund um die Schülerbeförderung kann auch online erledigt werden. Dabei werden Sie schrittweise durch unseren Antrag geführt. Zu beachten ist hierbei lediglich, dass im Falle einer Beförderung per privaten Pkw folgende Anlage für den Nachweis der Fahrtkosten notwendig ist:

Anlage Fahrtkostenerstattung Pkw

Folgende Anliegen können Sie über unseren Online-Antrag erledigen:

  • Fahrkarte beantragen
  • Verlust der Fahrkarte melden
  • Erstattung von Fahrtkosten beantragen
  • individuelle Schülerbeförderung bei fehlender Nahverkehrsanbindung oder einer vorübergehenden Behinderung
  • individuelle Schulerbeförderung aufgrund einer Beeinträchtigung
  • Adressänderung/ Schulwechsel mitteilen
  • Beschwerde einreichen

Hier geht es zum Online-Antrag.


Weitere Informationen können der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entnommen werden.


Hinweis

Haben Sie Fragen oder Beschwerden zu Unregelmäßigkeiten im Linienverkehr, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Verkehrsträger.