Betreuung
Dieser Text informiert in Leichter Sprache über die Betreuung:
- Was ist eine Betreuung?
- Was macht die Betreuung?
- Brauchen Sie eine Betreuung?
- Wie bekommen Sie eine Betreuung?
- Wer kann die Betreuung übernehmen?
- Wo bekommen Sie noch mehr Informationen?
Was ist eine Betreuung?
Eine Person kann persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln?
Dann braucht die Person eine Betreuung.
Persönliche Angelegenheiten sind zum Beispiel:
- Das eigene Bank·konto prüfen.
- Den Antrag beim Amt ausfüllen.
- Den Besuch beim Arzt organisieren.
Was macht die Betreuung?
Die Betreuung hilft einer Person zum Beispiel:
- Bei der Bank.
- Auf dem Amt.
- Beim Arzt.
Bei diesen Dingen hilft die Betreuung zum Beispiel nicht:
- Beim Einkaufen.
- Beim Putzen.
Bei diesen Dingen entscheidet die Person aber immer noch selbst:
- Wählen.
- Heiraten.
- Das Testament schreiben.
- Behandlungen beim Arzt.
Brauchen Sie eine Betreuung?
Sie entscheiden:
Brauche ich eine Betreuung?
Brauche ich Hilfe bei meinen persönlichen Angelegenheiten?
Haben Sie eine Vorsorge·vollmacht?
In der Vorsorgevoll·macht bestimmen Sie:
Diese Person entscheidet für mich.
Zum Beispiel entscheidet die Person bei einer Krankheit.
Oder die Person entscheidet bei einer Operation.
Sie haben eine Vorsorge·vollmacht?
Dann brauchen Sie keine Betreuung.
Wie bekommen Sie eine Betreuung?
Sie können eine Betreuung beantragen.
Sie beantragen die Betreuung beim Amts·gericht.
Das Amts·gericht prüft dann:
Brauchen Sie wirklich eine Betreuung?
Das Amts·gericht fordert einen Sozial·bericht an.
Die Betreuungs·stelle schreibt den Sozial·bericht.
Ein Mitarbeiter von der Betreuungs·stelle kommt zu Ihnen nach Hause.
Der Mitarbeiter fragt Sie dann:
- Wie geht es Ihnen?
- Wie wohnen Sie?
- Haben Sie eine Familie?
- Haben Sie Freunde?
- Haben Sie eine Arbeit?
Dann schreibt der Mitarbeiter den Sozial·bericht.
Das Amts·gericht fordert auch ein Gutachten an.
Ein Arzt oder ein Sozial·arbeiter schreibt das Gutachten.
In dem Gutachten steht:
Sie brauchen eine Betreuung.
Oder:
Sie brauchen keine Betreuung.
Das Amts·gericht will Sie dann auch kennen lernen.
Der Richter von dem Amts·gericht fragt Sie:
Brauchen Sie eine Betreuung?
Warum brauchen Sie eine Betreuung?
Dann entscheidet der Richter:
Sie bekommen eine Betreuung.
Oder:
Sie bekommen keine Betreuung.
Auch eine andere Person kann für Sie eine Betreuung vorschlagen.
Zum Beispiel kann Ihr Arzt für Sie eine Betreuung vorschlagen.
Wer kann die Betreuung übernehmen?
Sie haben eine Familie?
Dann kann ein Familien·mitglied die Betreuung übernehmen.
Sie haben gute Freunde?
Dann kann ein guter Freund oder eine gute Freundin die Betreuung übernehmen.
Sie haben enge Vertraute?
Das heißt:
Sie vertrauen einer Person.
Dann kann diese Person vielleicht die Betreuung übernehmen.
Die Betreuungs·stelle prüft:
Kann diese Person die Betreuung übernehmen?
Und will die Person diese Betreuung übernehmen?
Die Betreuungs·stelle kann auch selbst eine Person für Sie vorschlagen.
Wo bekommen Sie noch mehr Informationen?
Sie möchten weitere Informationen?
Dann können Sie die Betreuungs·stelle im Landkreis Hildesheim anrufen:
Die Telefon·nummer ist:
0 51 21 - 3 09 42 71
Oder Sie können den Betreuungs·verein Hildesheim anrufen:
Die Telefon·nummer ist:
0 51 21 - 7 53 50
Das Gesetz zur Betreuung steht im Bürgerlichen Gesetz·buch.
Das Gesetz steht in den Paragrafen 1896 bis 1908.
Dieses Infoblatt ist von der Gruppe Machmits.
Machmits helfen vielen Menschen wie zum Beispiel:
• Älteren Menschen.
• Menschen mit Behinderung.
• Familien.
• Jugendlichen.
Weitere Informationen zu den Machmits finden Sie hier:
Achtung: Die Informationen führen aus unserem Leichte-Sprache-Angebot hinaus.
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache.