Pflegekinderdienst Landkreis Hildesheim
Sie haben Freude am Zusammenleben mit Kindern?
Wir suchen Pflegefamilien für die Aufnahme von Minderjährigen über einen begrenzten Zeitraum und auf Dauer bis zu ihrer Volljährigkeit
Sie möchten ein Kind bei sich aufnehmen, das eine zweite Chance auf ein Aufwachsen in einer Familie braucht? Sie haben genügend Zeit, Platz, Freude an einem Leben mit Kindern und Humor?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Wer kann sich als Pflegefamilie bewerben?
Alleinstehende oder auch Paare (verheiratet oder in fester Partnerschaft; gleichgeschlechtlich oder heterosexuell), Alleinerziehende, Familien mit kleinen oder großen Kindern, Patchworkfamilien oder auch Paare ohne Kinder aus der Stadt und dem Landkreis Hildesheim sowie Personen außerhalb des Landkreises Hildesheim, die bereits von ihrem jeweils zuständigen Jugendamt als Pflegeeltern geprüft wurden.
Wie wird man eine Pflegefamilie?
Als Pflegeeltern müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
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- Ihre psychische und physische Gesundheit sowie Belastbarkeit lassen es zu, dass sie sich um ein Pflegekind und seine Bedarfe für die Dauer des Pflegeverhältnisses kümmern können
- Sie haben genügend Platz, um dem Pflegekind (perspektivisch) ein eigenes Zimmer zu bieten
- Ihr erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und das der volljährigen Haushaltsangehörigen weist keine Eintragungen auf
- Sie haben genügend Zeit, um das Pflegekind im Alltag zu betreuen und zu versorgen (es besteht bei Aufnahme eines Pflegekinds ein Anspruch auf Elternzeit, s. u.). Ein Pflegeelternteil ist bereit, seine Erwerbstätigkeit für die Dauer der Elternzeit von mindestens einem Jahr zurückzustellen und nach diesem Jahr nur in Teilzeit zu arbeiten, so lange das Pflegekind es für seine Entwicklung braucht
- Sie haben das Einverständnis zur Aufnahme eines Pflegekindes aller Haushaltsangehörigen, z.B. je nach Alter Ihrer Kinder
- Sie sind bereit, für die Dauer der Prüfung und des Pflegeverhältnisses mit dem Jugendamt regelmäßig zusammenzuarbeiten und die über den Pflegekinderdienst begleiteten Umgänge (ca. alle 6 Wochen) des Pflegekinds mit der Herkunftsfamilie an einem neutralen Ort (z. B. im Spielzimmer des Pflegekinderdienstes) zu ermöglichen
- Sie sind bereit, an dem kostenfreien Vorbereitungskurs vom Pflegekinderdienst teilzunehmen
- Sie sind bereit, sich weiterzubilden (ein bestimmtes Weiterbildungsbudget übernimmt das Jugendamt) und im Bedarfsfall unterstützende pädagogische Maßnahmen des Jugendamts anzunehmen
- Sie sind finanziell genügend abgesichert, so dass das Pflegegeld dem Pflegekind zu Gute kommt und nicht dazu verwendet werden muss, die Bedarfe Ihrer Familie zusätzlich zu decken
- Sie wurden vom zuständigen Pflegekinderdienst in einem gemeinsamen Prozess als geeignet für die Aufnahme eines Pflegekindes überprüft
Der Weg zur Pflegefamilie
Nachdem wir in unserem Informationsabend Ihr Interesse weiter gestärkt haben Pflegeeltern werden zu wollen, vereinbaren Sie mit uns einen Termin zu einem individuellen Einzelgespräch. In diesem erfahren Sie alles Weitere über die konkreten Rahmenbedingungen und das Bewerberverfahren und können Ihre persönlichen Fragen dazu mit uns klären.
Während des anschließenden Prüfprozesses finden weitere Gespräche und ein Hausbesuch zum Kennenlernen Ihrer häuslichen Gegebenheiten und aller Haushaltsangehörigen statt. Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Familie möglichst gut kennenzulernen, um eine Eignung für die Aufnahme eines Pflegekindes zu prüfen und jedes Pflegekind mit seinen individuellen Bedarfen in eine Familie vermitteln zu können, in die es gut passt. Den ersten Gesprächen schließt sich ein für Sie kostenfreier Vorbereitungskurs zur Aufnahme eines Pflegekindes an. Am Abschluss des Prüfverfahrens findet ein interner fachlich standardisierter Prüfprozess im Pflegekinderdienst statt, in dem Sie vor Aufnahme eines Kindes auf Eignung für die Aufnahme eines Pflegekindes überprüft werden und ein für Ihre Familie passendes Vermittlungsprofil erstellt und mit Ihnen besprochen wird.
Was können Sie bei Aufnahme eines Pflegekinds von uns erwarten?
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- Eine enge Begleitung und fachliche Beratung während des Prüfprozesses und nach Aufnahme eines Kindes
- Qualifizierung vor Aufnahme des Pflegekindes durch den Vorbereitungskurs
- Fortbildung und Supervision
- Begleitung von Umgangskontakten mit der Herkunftsfamilie an einem neutralen Ort
- Unterstützung im Kontakt zu Schule und Kindergarten
- Finanzielle Absicherung des Kindesunterhalts (Pflegegeldzahlung als monatliche Pauschale, je nach Alter und Bedarfen des minderjährigen Kindes)
- Übernahme der Kosten für eine Erstausstattung des minderjährigen Kindes
- Übernahme der Kosten für die Krankenhilfe des minderjährigen Kindes
Warum wird ein Kind zu einem Pflegekind?
Manchmal sind Eltern aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage, sich über eine bestimmte Zeit oder auf Dauer ausreichend um ihre Kinder zu kümmern. Psychosoziale oder gesundheitliche Probleme können der Grund sein. Vor der Unterbringung in einer Pflegefamilie haben diese Kinder oft bereits einschneidende Lebenserfahrungen gemacht, z.B. in Form von Vernachlässigung, mangelndem Bindungsverhalten der Eltern und/oder psychischer oder physischer Gewalt. Durch diese Erfahrungen ist das Verhalten der Kinder geprägt und es treten Entwicklungsverzögerungen bzw. -defizite auf, die für ihre weitere gesunde Entwicklung ausgeglichen werden sollen. Wenn die Unterstützung des Jugendamtes durch z.B. Beratung oder ambulante Maßnahmen nicht ausreicht, um die Familien zu stabilisieren und den Eltern den Aufbau von ausreichender Erziehungskompetenz zu ermöglichen, müssen die Kinder außerhalb ihrer Herkunftsfamilien leben, um weiter gesund und geschützt aufwachsen zu können.
Für diese Kinder ist dann die Vermittlung durch das Jugendamt in eine passende Pflegefamilie die beste Perspektive. Durch das Aufwachsen in einer Pflegefamilie kann ein Kind die emotionale Bindung, Sicherheit, Förderung und das Gefühl der Zugehörigkeit bekommen, die es braucht und in dem benötigten Umfang bisher nicht erhalten konnte, um gesund aufwachsen und seine Entwicklungsdefizite aufholen zu können.
Welche Pflegeformen gibt es?
1.) Vollzeitpflege - Pflegeverhältnis über einen bestimmten Zeitraum oder bis zur Volljährigkeit des Kindes
Kinder, die für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, werden vom Jugendamt im Rahmen der so genannten Vollzeitpflege untergebracht. Die allgemeine Vollzeitpflege unterscheidet sich zur Tagespflege darin, dass die Pflegeeltern in der Vollzeitpflege mit ihrer Pflegefamilie als Lebensmittelpunkt zusammenleben (24/7). Eine pädagogische Ausbildung brauchen diese Pflegeeltern nicht, Erfahrung mit Kindern ist von Vorteil, aber keine Bedingung. Kinder mit besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen und erhöhten erzieherischen oder medizinischen Bedarfen werden im Rahmen von der erweiterten Form der sozialpädagogischen Vollzeitpflege bei qualifizierten Pflegeeltern untergebracht. Bei Kindern, die einen sehr stark erhöhten Bedarf an Betreuung und Pflege aufweisen, erfolgt die Unterbringung in der sonderpädagogischen Vollzeitpflege. Dafür wird eine entsprechende berufliche Qualifikation benötigt. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch durch das Jugendamt nachgeschult werden.
2.) Bereitschaftspflege - Pflegeverhältnis in Akutsituationen auf begrenzte Dauer
Bei Kindern, die aufgrund von familiären Krisen oder Notsituationen, in denen die Eltern als Betreuungspersonen ausfallen, kurzfristig ihre Familien verlassen müssen, erfolgt nach Möglichkeit eine Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie. Dieses Pflegeverhältnis ist begrenzt für den Zeitraum, in der die weitere Perspektivklärung erfolgt. Wie lange ein Kind in einer Bereitschaftspflege verbleibt, steht in den meisten Fällen vorher nicht fest. Bereitschaftspflegeeltern müssen also sehr flexibel für die Aufnahme eines ihnen unbekannten Kindes sein. Die mögliche Altersspanne eines minderjährigen Kindes bei Aufnahme sprechen wir individuell mit Ihnen im Hinblick auf Ihre familiären und persönlichen Möglichkeiten ab. Diese ist u.a. davon abhängig, ob bereits Kinder in Ihrem Haushalt leben und wie alt diese sind. Das aufgenommene Kind soll hierbei immer mehrere Jahre jünger als das jüngste in Ihrem Haushalt lebende Kind sein. Eine Voraussetzung bei dieser Pflegeform ist es, dass der eigene Kinderwunsch bereits abgeschlossen sein muss, da die Kinder in allen Fällen Ihre Familie wieder verlassen werden, zu den leiblichen Eltern zurückgeführt oder bei Bedarf in eine Vollzeitpflegestelle oder Jugendhilfeeinrichtung vermittelt werden.
Wichtig zu wissen:
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege haben Sie Anspruch auf Erziehungsurlaub, analog der gesetzlichen Bestimmungen bei einem eigenen Kind. Für die Dauer von bis zu drei Jahren im Alter von 0 – 8 Jahren des Kindes, ab der Aufnahme des Minderjährigen in Ihrem Haushalt.
Informationsveranstaltungen für Pflegefamilien
Bei den Treffen werden die unterschiedlichen Pflegeformen kurz vorgestellt, außerdem berichten jeweils eine Bereitschaftspflege- oder eine Vollzeitpflegefamilie aus ihrer praktischen Erfahrung.
Termine 2024: 24. Januar; 13. März; 5. Juni; 11. September; 13. November
Ort: Hildesheim, Hindenburgplatz 16b, 3. Etage
Uhrzeit: jeweils 18 bis 20 Uhr
Anmeldung: Eine vorherige Anmeldung beim Pflegekinderdienst per Mail an tamara.krings@landkreishildesheim.de ist erforderlich.