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Regelungen

In Niedersachsen ist die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgehoben. Die Maskenpflicht (FFP2) aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt dann nur noch beim Betreten von medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie z.B. Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch die Maskenpflicht im bundesweiten Fernverkehr ist ausgesetzt.

Alle aktuellen Informationen und Regelungen zu Corona in Niedersachsen finden Sie hier.

Schülerinnen und Schülern mit Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion wird unabhängig davon, ob Symptome vorliegen empfohlen, nicht am schulischen Präsenzbetrieb und insbesondere nicht an Schulfahrten mit Übernachtungen teilzunehmen. Regelungen zum Umgang mit Corona an Schulen finden Sie hier.

Regelungen zum Arbeitsschutz wie z.B. die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung finden Sie hier.


Corona-Einreiseverordnung

Informationen für Reisende finden Sie hier.