Inklusion im Landkreis Hildesheim
Der Landkreis Hildesheim hat sich das Ziel gesetzt, die UN-Behindertenrechtskonvention auf der kommunalen Ebene umzusetzen und daran möglichst viele Menschen zu beteiligen.
Dafür gibt es im Landkreis Hildesheim folgende Angebote:
- Für Ihre Anliegen rund um das Thema Inklusion steht Ihnen unsere Fachstelle Inklusion zur Verfügung.
- Möchten Sie sich aktiv daran beteiligen, Barrieren in den Köpfen und in der Gesellschaft aufzulösen, dann kann die Mitarbeit im Inklusionsbeirat - Forum für Menschen mit Beeinträchtigungen interessant für Sie sein.
1. Was ist Inklusion?
Youtube-Link: “Was ist Inklusion“ in Gebärdensprache
Manch eine Person wird zuallererst an Schule und Bildung denken. Inklusion ist aber so viel mehr: Man denke an Neubauten, die rollstuhlgerecht eingerichtet werden, oder an Theaterstücke, die für Gehörlose in Gebärdensprache gedolmetscht werden. Oder an Arbeitgeber*innen, die ihre Mitarbeitenden nicht anhand ihrer Ausbildung, sondern anhand ihrer individuellen Fähigkeiten einstellen. In allen Bereichen der Gesellschaft soll sich jede und jeder Einzelne selbst beteiligen können. Die Umwelt und die Bedingungen sollen keinem mehr Schwierigkeiten bereiten.
Inklusion bedeutet das gleichberechtigte Miteinander aller Menschen von Anfang an. Sie beendet das aufwendige Wechselspiel von Exklusion (= ausgrenzen) und Integration (= wieder hereinholen).
2. Inklusion beim Landkreis Hildesheim
- 2013 Entscheidung zur Umsetzung der UN-BRK im Landkreis Hildesheim
- 2015 wurde die Fachstelle Inklusion eingerichtet
- 2015 hat die Fachstelle Inklusion das Bündnis für Inklusion ins Leben gerufen. Zahlreiche Menschen sind der Einladung gefolgt und bringen ihre Erfahrungen und Ideen mit in das Bündnis ein, um Handlungsempfehlungen für einen kommunalen Aktionsplan zu entwickeln.
- 2018 Übergabe der 72 Handlungsempfehlungen an den Landrat. (“Auf zu neuen Ufern«)
- 2018 Erstellung des Konzeptes zur nachhaltigen Implementierung und Umsetzung der UN-BRK des Landkreises Hildesheim.(Regionaler Aktionsplan)
3. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN – BRK)
Die Konvention für Menschen mit Behinderung, die im Jahr 2006 von den vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde, beschreibt die Vielfalt als lohnenswertes Ziel innerhalb unserer Gesellschaft. Dabei gilt es, niemanden am Leben in der Gemeinschaft auszuschließen. Gesellschaftliche Strukturen sind so zu gestalten, dass alle Menschen den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Kultur, Arbeit, dem Gesundheitswesen, Wohnen und weiteren Bereichen zur Verfügung haben.
Vieles wurde in den vergangenen Jahren bereits erreicht. Doch wir stehen immer noch vor großen Herausforderungen: Barrieren müssen abgebaut werden: äußere sichtbare Barrieren, aber vor allem auch die Barrieren, die nicht sichtbar sind - die in den Köpfen vieler Menschen.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein gesamtgesellschaftliches Projekt, bei dem alle Gruppen und Individuen gefordert sind.
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