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Ausweitung des Unterhaltsvorschusses am 01. Juli 2017

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Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder.

Er hilft den Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Der Unterhaltsvorschuss unterstützt sie bisher allerdings nur maximal 72 Monate lang und bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Dies wird sich nun ab dem 1. Juli 2017 ändern.

Bisher erhalten Kinder von 0-5 Jahren 150 Euro monatlich, Kinder von 6-11 Jahren erhalten 201 Euro monatlich Unterhaltsvorschuss. Diese Leistungen werden auch ergänzend gewährt, wenn also beispielsweise der nicht im Haushalt lebende Elternteil Unterhalt unterhalb des Unterhaltsvorschussbetrages zahlt.

Die Situation Alleinerziehender ist aber nicht nur in den Anfangsjahren oder bis zum 12. Geburtstag des Kindes besonders schwer. Vielmehr sind Alleinerziehende, die für ihre minderjährigen Kinder sowohl die Betreuungs-, Erziehungs- und Versorgungsverantwortung als auch wegen ausbleibenden Unterhalts die Kosten für das Kind tragen müssen, dauerhaft besonders belastet.

Um dieser Situation angemessen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Unterhaltsvorschussgewährung für Alleinerziehende auszuweiten und neu zu regeln.

Die wesentlichen Neuregelungen sehen vor,
die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr heraufzusetzen, den Anspruch in Höhe von 268 Euro monatlich für Kinder von 12-18 Jahren zu gewähren, wenn das Kind nicht auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB-II) angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil neben dem SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Die bisher vorgegebene maximale Bezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Es bleibt auch weiterhin bei der Regelung, dass ein wieder verheirateter Elternteil keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen für sein Kind hat.

Wer im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Hildesheim lebt und ab dem 1. Juli zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört, kann sich an die Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstelle über die auf der Homepage der Kreisverwaltung http://www.landkreishildesheim.de/Unterhaltsvorschuss angegebenen Kontaktadressen wenden. Die Ansprechpartner beraten gerne. Die Antragsunterlagen können dort heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zum Thema sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/ausweitung-des-unterhaltsvorschusses-/113572 zu finden.