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26.03.2024

Bauanträge können ab 2. April nur noch über »Digitales Kreishaus« und mit BundID eingereicht werden

Logo Landkreis Hildesheim
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Seit dem 1. Januar 2024 sind Bauanträge ausschließlich in digitaler Form einzureichen. Um die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen zu können, hat das Bauordnungsamt des Landkreises Hildesheim als untere Bauaufsichtsbehörde seinerzeit ein neues Antragsverfahren für die Bearbeitung von Bauanträgen etabliert. Nun steht eine weitere Änderung an, denn ab 2. April erfolgt die digitale Beantragung über das Portal „Digitales Kreishaus“ und unter der Verwendung der BundID.

Um Anträge gemäß § 3a NBauO stellen zu können, muss sich die bauvorlagenberechtigte Person zunächst über das Portal registrieren bevor sie den Antrag ausfüllt und versendet. Die Registrierung geschieht über das Nutzerkonto des Bundes (BundID) und hat mindestens die Vertrauensniveau-Stufe „Substantiell“ zu erfüllen. Anträge ohne Authentifizierung mittels BundID sind dann nicht mehr möglich und werden abgelehnt. Nähere Details zum Registrierungsverfahren sind in einem Erklärvideo innerhalb des Portals abrufbar.

Das im Jahr 2023 eingeführte Antragsverfahren für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren, das durch eine Vollmacht von Seiten der Bauherrenschaft ausgelöst wurde, erhält eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai2024. Danach wird das vorherige Antragsverfahren vom Bauordnungsamt nicht mehr berücksichtigt.