Sprungziele
Seiteninhalt




30.03.2022

Biotopkartierungen im Landkreis Hildesheim

Logo Landkreis Hildesheim
Logo Landkreis Hildesheim

Im Rahmen einer Aktualisierung werden wie im vergangenen Jahr auch in der Vegetationsperiode 2022 Biotopkartierungen durch Beauftragte des Landkreises Hildesheim durchgeführt. Das Projektgebiet umfasst den Bereich des gesamten Landkreises mit Ausnahme der Stadt Hildesheim. Hierzu ist es erforderlich, dass die Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros Eigentumsflächen betreten.

Bei den beauftragten Kartierern handelt es sich um erfahrene Personen, die angehalten wurden, bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorzugehen und die Flächen nicht länger, als für die Erhebung der relevanten Daten erforderlich, zu betreten. Sollten Fragen bestehen, können die Kartierer im Gelände angesprochen werden. Sie erteilen gerne Auskunft über ihre Tätigkeiten.

Die Kartierarbeiten markieren den Beginn für die Aktualisierung der flächendeckenden Erfassung wertvoller
Lebensräume und Landschaftsbestandteile im Landkreis Hildesheim. Sie bilden die Grundlage für die Arbeit der unteren Naturschutzbehörde, u.a. beim Aufbau eines Biotopverbundes im Rahmen weiterer Arbeiten am Landschaftsrahmenplan.

Erfasst werden gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 24 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) sowie weitere aus der Sicht von Natur und Landschaft wertvolle Biotope. Diese werden den Eigentümern im Anschluss bekannt gegeben. Der gesetzliche Schutzstatus besteht für die genannten Biotope unabhängig von der Kartierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Daher sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können.

 

Ansprechpartner im Umweltamt

Fabian Pohl, 05121 309-4062; fabian.pohl@landkreishildesheim.de