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Blauzungenkrankheit erstmals im Landkreis Hildesheim ausgebrochen - Gesamter Landkreis wird zum Gefährdungsgebiet erklärt -

(LK07-2-015) Die Blauzungenkrankheit weitet sich in Südniedersachsen weiter aus. Nach Mitteilung des Veterinärinstituts Hannover wurde am Donnerstag bei einem Rind aus der Gemeinde Holle eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit nachgewiesen und damit der Ausbruch der Blauzungenkrankheit festgestellt.

Ein weiteres Rind des gleichen Bestandes wies bei der Blutuntersuchung ein fragliches Ergebnis au

Klinische Erscheinung bei einem Rind
Klinische Erscheinung bei einem Rind
f. Die Rinder wurden auf Grund eines geplanten Exportes nach Italien routinemäßig untersucht. Sie zeigten keine Krankheitserscheinungen.

Zum Schutz gegen die Ausbreitung des Erregers und um eine Einschleppung des Virus in andere Tierbestände zu vermeiden, wird durch eine weitere Allgemeinverfügung der gesamte Landkreis Hildesheim zur 20 Kilometer-Zone erklärt.

Im 20-Kilometer-Gefährdungsgebiet gelten die verfügten Hygienevorschriften und Handelsbeschränkungen für die Halter von Rindern, Schafen, Ziegen sowie anderen Wiederkäuern. Die Tiere müssen regelmäßig mit zugelassenen Insektiziden behandelt werden, um die Übertragung der Krankheit zu verhindern, die ausschließlich durch kleine Stechmücken, sog. Gnitzen, und nicht von Tier zu Tier erfolgt. Seuchenverdächtige Tiere sind dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Hildesheim unverzüglich unter der Telefonnummer 05121 / 309-111 zu melden. Es wird nochmals besonders darauf hingewiesen, dass die Krankheit für Menschen ungefährlich ist. Fleisch und Milch können unbedenklich verzehrt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung zur Blauzungenkrankheit.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de .

 (Foto: lps)


 

Autor/in: Pressestelle