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Blauzungenkrankheit - strenge Auflagen für Tiertransporte

(LK06-2-044) Im Landkreis Soest wurden in mehreren Rinderbeständen Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Seuche wurde eine 150 Kilometer-Beobachtungszone eingerichtet, von der auch Teile des Landkreises Hildesheim betroffen sind.

Die für Menschen ungefährliche Seuche, an der Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer e

Klinische Erscheinung bei einem Rind
Klinische Erscheinung bei einem Rind
rkranken können, ist in diesem Jahr erstmals überhaupt in Deutschland aufgetreten. Die Viruserkrankung wird von Mücken beim Stechen übertragen und nicht durch Kontakte zwischen den Tieren. Bei Schafen und Rindern verursacht der Erreger Veränderungen an den Schleimhäuten von Maul und Nase sowie Fieber. Bei Schafen schwillt die Zunge an und wird blau, was der Krankheit den Namen gibt. Diese klinischen Erscheinungen heilen meistens nach zwei Wochen wieder ab, es kommt vereinzelt aber auch zu schweren Erkrankungen und Todesfällen. Inzwischen gibt es bereits über 200 Seuchenfälle in Deutschland, bisher jedoch noch keinen Fall in Niedersachsen.

Mit der letzten Änderung der Bundesverordnung zum Schutz gegen die Verschleppung der Blauzungenkrankheit sind seit dem 10.10.2006 folgende Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim in das 150 – Kilometer – Beobachtungsgebiet aufgenommen worden:

    • die Städte Alfeld, Bad Salzdetfurth, Elze, Hildesheim und Sarstedt,
    • die Gemeinden Diekholzen, Giesen und Nordstemmen sowie
        • die Samtgemeinden Duingen, Gronau, Freden und Lamspringe.

Durch einen neuen Ausbruch im Landkreis Höxter wird voraussichtlich nach einer EU-Entscheidung in Brüssel nächste Woche der ganze Landkreis Hildesheim, genauso wie ganz Niedersachsen südlich von Verden, zum Beobachtungsgebiet erklärt werden. Der Transport von Rindern, Schafen und Ziegen als Zucht- und Nutztiere aus dem Beobachtungsgebiet in andere Gebiete in Niedersachsen und Deutschland, für die noch keine Schutzmaßnahmen gelten, kann nur unter Auflagen erfolgen.

Mindestens 60 Tage vor dem Transport müssen die Tiere mit einem Insektizid behandelt werden, alternativ hierzu mindestens 28 Tage davor, wenn mit der Behandlung eine Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Blauzungenkrankheit verbunden ist. Das Ergebnis muss natürlich negativ sein. Möglich ist ebenso eine Behandlung mit einem Insektizid mindestens sieben Tage vor dem Transport, verbunden mit einer virologischen Blutuntersuchung, jeweils mit einer Anwendung von Insekten abwehrenden Mitteln vor und während des Transports.

Das Sammeln von Tieren in der 150- Kilometer-Schutzzone ist möglich, nach dem Verlassen dieser Zone müssen die Tiere allerdings unmittelbar zu dem Empfangsbetrieb transportiert werden.

Der Transport von Rindern, Schafen und Ziegen als Schlachttiere aus der Schutzzone zur unmittelbaren Schlachtung in Betriebe außerhalb des 150-Kilometer-Bereiches muss vom Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz genehmigt werden. Die Schlachttiere müssen dann in verplombten Fahrzeugen zum Schlachthof gebracht werden. Die Tiere dürfen keine klinischen Erscheinungen der Viruserkrankung aufweisen.

Für den Transport von Rindern, Schafen und Ziegen innerhalb der Schutzzone sind keine besonderen Auflagen zu beachten. Es ist damit zu rechnen, dass die Restriktionen nicht vor dem nächsten Frühjahr gelockert werden. Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit erhalten Landwirte beim Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der Rufnummer 05121/309-111.

(Foto: lps)


 

Autor/in: Pressestelle