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Bodenplanungsgebiet

Bodenplanungsgebiet kommt – öffentliche Auslegung des Entwurfes der Verordnung ab 17. April 2008

Seit Jahren ist bekannt, dass bei der früheren Erzaufbereitung im Harz seit mehr als 1000 Jahren Schwermetalle freigesetzt und dann mit den Flüssen ins Harzvorland transportiert und in den Auen wieder abgelagert wurden. Diese Belastungen von einst sind noch heute vielerorts gegenwärtig. So auch im Bereich der Innersteaue im Gebiet des Landkreises Hildesheim.

Die Kreisverwaltung hat in den Jahren 2005/2006 das gesamte Gebiet der Innersteaue untersuchen lassen. Demnach weisen große Bereiche der Innersteaue zum Teil stark erhöhte Blei- und Cadmiumbelastungen auf. Die Innersteaue ist somit als Gebiet mit flächenhaften schädlichen Bodenveränderungen einzustufen.

Um für die betroffenen Bürger den Umgang mit den Belastungen einheitlich, rechts- und allgemeinverbindlich festzulegen, beabsichtigt der Landkreis Hildesheim durch den Erlass einer Verordnung das "Bodenplanungsgebiet Innersteaue im Landkreis Hildesheim" gemäß § 4 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) ausweisen. Mit der Verordnung werden eine Gebietsabgrenzung, der Umfang von Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sowie Vorgaben zum Umgang mit belastetem Bodenmaterial geregelt.

Eine öffentliche Auslegung des Entwurfes der Verordnung findet in der Zeit vom 17.04.2008 bis einschließlich 16.05.2008 beim Landkreis Hildesheim, Fachdienst Umwelt, Zimmer 421, Bischof-Janssen-Str. 31, statt. Außerdem kann der Entwurf der Verordnung während des genannten Zeitraumes bei den betroffenen Gemeinden Holle, Diekholzen und Giesen sowie den Städten Bad Salzdetfurth und Sarstedt eingesehen werden.

Anregungen und Bedenken können bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 30.05.2008) bei der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Hildesheim vorgetragen werden. Alle fristgerecht eingegangenen Bedenken und Anregungen werden von der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Hildesheim geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird den Personen mitgeteilt, die die Bedenken und Anregungen erhoben haben.

Eine Beratung und Beschlußfassung der Verordnung ist für die Kreistagssitzung am 30.06.2008 vorgesehen.

Für nähere Auskünfte stehen beim Fachdienst Umwelt Herr Bälkner (Tel. 05121/309-4212) sowie Herr Grube (Tel. 05121/309-4221) zur Verfügung.

 

Autor/in: Der Systemadministrator