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Eisglätte: Fällt die Schule aus oder nicht?

(LK06-3-028)Fällt die Schule aus oder nicht? Wenn der Landkreis im Schnee versinkt oder Blitzeis den Weg zur Schule lebensgefährlich macht, kann diese Frage durchaus knifflig sein. Rechtzeitig vor dem Winter informiert deshalb der Fachdienst Schule der Hildesheimer Kreisverwaltung über das für diesen Fall vorgesehene Verfahren.

In einer Pressemitteilung des Landkreises heißt es dazu, dass nach einem Erlass des Kultusministeriums Unterrichtsausfall für einen oder mehrere Tage angeordnet werden kann, soweit extreme Witterungsverhältnisse – das können auch Stürme mit Orkanböen sein - herrschen oder zu erwarten sind, aufgrund derer die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Die Entscheidungsbefugnis hierüber liegt grundsätzlich bei den Landkreisen und kreisfreien Städte. An der Entscheidungsfindung ist die örtliche Polizei maßgeblich beteiligt. Wenn die Einsatzleitstelle der Hildesheimer Polizeidirektion aufgrund dort eingehender Meldungen zu der Einschätzung kommt, dass sich die Verkehrslage auf den Straßen witterungsbedingt kritisch entwickelt, nimmt sie Kontakt mit dem Leiter des Fachdienstes Schule der Kreisverwaltung auf. Dieser trifft dann die Entscheidung über einen etwaigen Unterrichtsausfall. Wird die Schule abgesagt, meldet die Polizei dieses an das Lage- und Führungszentrum der zuständigen Polizeidirektion. Von dort wird dann die Durchsage über die regionalen Rundfunksender veranlasst und von diesen im Rahmen der Verkehrsmeldungen ausgestrahlt.

In der Vergangenheit wurde der Landkreis schon mehrfach gefragt, ob der Unterrichtsausfall regional begrenzt angeordnet werden könne, weil die Gefahr durch extreme Straßenverhältnisse oft lokal beschränkt sei. Die Gefahr durch Eis und Schnee sei in größeren Ortschaften oft geringer als auf der Landstraße.

Darum, und weil ein Teil der Hildesheimer Stadtschüler nicht auf Busse angewiesen ist, haben Kreis- und Stadtverwaltung in Absprache mit dem Kultusministerium vereinbart, dass die Entscheidung über den Unterrichtsausfall für Schulen im Stadtgebiet die Stadtverwaltung trifft. Eine weitere lokale Differenzierung sei aber nicht möglich, so der Landkreis.
Und wie verhalten sich Jugendliche, die im Landkreis wohnen, aber in der Stadt zur Schule gehen, wenn der Unterricht im Landkreis wegen Eisglätte abgesagt wird? "Sofern die Schulbusse in diesem Fall überhaupt fahren, müssen die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken", sagt Karl-Heinz Brinkmann, Fachdienstleiter Schule in der Hildesheimer Kreisverwaltung.

Vielen Eltern von Schülern der Klassen eins bis zehn sei offenbar nicht klar, dass sie ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten dürfen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, so Brinkmann. Das gelte auch, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist oder Linienbusse trotzdem fahren. Der Landkreis weist auch darauf hin, dass bei einem Witterungsumschwung die Schulleitungen berechtigt sind, den Unterricht vorzeitig zu beenden, wenn zur Unterrichtszeit extreme Eisglätte oder Schneechaos auftreten oder zu erwarten sind und den Schülern dadurch ernste Gefahr auf dem Heimweg droht. Schüler des Primarbereiches dürfen aber nur dann vorzeitig nach Hause geschickt werden, wenn die Erziehungsberechtigten sie von der Schule abholen oder die Eltern sich mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden erklärt haben.

Generell haben die Schulen organisatorisch sicherzustellen, dass Aufsichtspflichten auch gegenüber den Schülerinnen und Schülern erfüllt werden können, die in Unkenntnis des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen und nicht abgeholt werden können.

Eine Sonderregelung gilt für die Grundschule und die Hauptschule Duingen. Die sind wegen des Schulverbundes Delligsen/Duingen mit der Entscheidung für die Schulen im Flecken Delligsen verknüpft. Die Entscheidung trifft der Landkreis Holzminden.

Alle Fahrschüler haben vom Landkreis ein Informationsblatt zum Thema Unterrichtsausfall bei Eis und Schnee erhalten. Zusätzliche Auskunft geben die Schulen und der Fachdienst Schule der Kreisverwaltung, Telefon 05121/309-3331. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail an dorothea.hagemann@landkreishildesheim.de möglich.


 

Autor/in: Pressestelle