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Heimschließung Marienhagen:

Auch das OVG Lüneburg bestätigt Schließung der Seniorenresidenz

(LK06-4-011 ST) Mit Beschluss vom 22.03.2006 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg den Antrag der Heimbetreiber der Seniorenresidenz "Rosengarten" auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt. Damit ist die Heimaufsicht des Landkreises Hildesheim berechtigt, nach Ablauf der vom Verwaltungsgericht Hannover gesetzten Frist am 24.03.2006 die Einrichtung zu schließen.

Die noch in der Einrichtung lebenden Bewohner ziehen derzeit in andere Pflegeeinrichtungen um. Der Umzug wird von den Angehörigen oder den rechtlichen Betreuern organisiert, so dass eine Verlegung durch die Heimaufsicht voraussichtlich nicht erforderlich ist.

Die Einrichtungsträgerin hatte noch am gestrigen Tag versucht, durch einen Verkauf der Einrichtung die Schließung abzuwenden. Hierüber hatte sie auch bereits die Öffentlichkeit informiert. Allerdings war es dem Kaufinteressenten in der Kürze der verbliebenen Zeit nicht möglich, die rechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme des Heimbetriebes umzusetzen. Eine Verlängerung der Frist musste abgelehnt werden, da seit der Entscheidung über die Betriebsuntersagung mittlerweile fast 10 Wochen vergangen sind und die Situation in der Einrichtung nicht mehr länger tragbar war.

Die Heimaufsicht ist während des Umzuges der Bewohner ganztägig in der Einrichtung erreichbar, um den Bewohnern, den Angehörigen und den Betreuern mit Rat und Hilfestellung zur Verfügung zu stehen. Für eventuelle Rückfragen steht die Pressestelle der Kreisverwaltung, Tel.: 05121/309-3151 (E-Mail: hans.a.loenneker@landkreishildesheim.de zur Verfügung.


 

Autor/in: Pressestelle