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23.02.2023

Impfbescheinigung benötigt? Bürgerinnen und Bürger müssen sich an das Niedersächsische Sozialministerium wenden

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Bis zum 31.12.2022 konnten Personen, die durch die niedersächsischen mobilen Impfteams und Impfzentren geimpft wurden, Impfzertifikate über die Impfhotline des Landes anfordern. Dieser Service wurde auch von Bürgerinnen und Bürgern genutzt, die ihren Impfausweis verloren hatten, um anhand der COVID-Zertifikate die Impfungen in ein neues Impfbuch eintragen zu lassen. Mit der Beendigung der Impftätigkeit steht diese Impfhotline nicht mehr zur Verfügung.

Übergangsweise übernimmt das Niedersächsische Sozialministerium das Ausstellen und Übersenden von Impfbescheinigungen samt Chargennummern (keine Impfzertifikate!). Entsprechende Auskunftsersu-chen können jetzt an das Funktionspostfach krims.zentrale@ms.niedersachsen.de gerichtet werden.

Auskunftsersuchen sollten jedoch nur dann an das Sozialministerium gerichtet werden, wenn eine Verpflichtung zum Nachweis des Impfstatus besteht, beispielsweise wegen eines geplanten Auslandsaufenthaltes.

Mit der Anforderung sollen folgende Angaben gemacht werden:

• vollständiger Name
• Geburtsdatum
• die zum Zeitpunkt der Impfungen gültige vollständige Adresse
• falls abweichend die Adresse, an die der Nachweis versendet werden soll
• Impfdatum der (jeweiligen) Impfung(en) - zuzüglich der Angabe, um die wievielte Impfung es sich (jeweils) handelt
• Impforte (Impfzentrum oder mobiles Impfteam von welcher Stadt/Landkreis?)

Das Sozialministerium wird voraussichtlich Verwaltungskosten in Höhe von ca. 50 Euro erheben.