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10.07.2019

Innenministerium genehmigt Kreishaushalt 2019

Überschuss für 2019, aber in Folgejahren wird mit Defiziten gerechnet – Kita-Vertrag und verringerte Schlüsselzuweisungen belasten Finanzsituation des Landkreises

Logo Landkreis Hildesheim
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Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat die Haushaltsplanung 2019 des Landkreises Hildesheim uneingeschränkt genehmigt. Der Landkreis Hildesheim erwartet im Jahr 2019 einen Überschuss von 7,9 Millionen Euro. Doch bereits in den Folgejahren bis 2022 wird mit Defiziten gerechnet, die sich im Jahr 2020 auf voraussichtlich 1 Million Euro belaufen und im Jahr 2022 auf 6,8 Millionen Euro ansteigen werden.

„Bereits im Rahmen des Haushaltsplans 2019 waren zusätzliche Belastungen absehbar, insbesondere aus dem mit den kreisangehörigen Kommunen neu verhandelten Kita-Vertrag. Hier leistet der Landkreis gegenüber dem Vorjahr etwa 10 Millionen Euro mehr an Zuschüssen an die Gemeinden. Bis auf die Samtgemeinde Leinebergland haben alle Kommunen den Vertrag unterzeichnet. Auch für die jetzt vom Kreistag beschlossenen Regelungen für Investitionszuschüsse im Volumen von ca. 35 Millionen Euro zeichnen sich gleiche Zustimmungen ab“, erklärt Klaus Rosemann, Dezernent für Finanzen, Innere Dienste und Ordnung. „Bei diesen enormen Belastungen hoffe ich auf eine weiterhin gute wirtschaftliche Lage.“ Im aktuellen Haushalt geht das zwischenzeitlich vorliegende Ergebnis für den kommunalen Finanzausgleich von verringerten Erträgen aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 2 Millionen Euro aus. „In diesem Zusammenhang begrüßt das Ministerium ausdrücklich die Fortführung unseres Haushaltssicherungskonzeptes“, betont Landrat Olaf Levonen.

Das Innenministerium weist aber auch auf die geplante Nettoneuverschuldung im investiven Bereich von rund 19,7 Millionen Euro hin. Bei Inanspruchnahme sowohl der geplanten Kreditaufnahme des Jahres 2019 als auch der aus den Kreditermächtigungen aus Vorjahren gebildeten Haushaltsreste könnte sich der investive Schuldenstand Ende 2019 auf rund 191,1 Millionen Euro erhöhen. „Das bedeutet eine investive Pro-Kopf-Verschuldung von 691 Euro“, so Rosemann. Bereits jetzt (Stand 31.12.2018) liegt der investive Kreditstand mit rund 544 Euro pro Einwohner deutlich über dem Landesdurchschnitt der Landkreise mit rund 376 Euro pro Einwohner (Stand 31.12.2017).

Die Investitionsschwerpunkte für das Jahr 2019 bilden Baumaßnahmen und Beschaffungen für Schulen, Investitionen in Kreisstraßen und Radwege, die Krankenhausumlage sowie Zuschüsse für Kindertagesstätten und stehen damit für Pflichtaufgaben zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltssatzung wurde ein einheitlicher Kreisumlagehebesatz von 55,8 v.H. beschlossen. Bei der Ermittlung und Festsetzung des Hebesatzes ging der Landkreis davon aus, dass alle kreisangehörigen Kommunen für die Zeit ab 1. Januar 2019 den neuen Kita-Vertrag abschließen. Dieser sieht vor, dass die Städte und Gemeinden weiterhin abweichend von der gesetzlichen Zuordnung die Aufgabe der Kindertagesbetreuung wahrnehmen. Da sich im Laufe des Jahres jedoch abzeichnete, dass nicht alle Kommunen den neuen Kita-Vertrag unterzeichnen und damit die Aufgabenwahrnehmung rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf den Landkreis zurückfällt, erhöhen die dadurch beim Landkreis entstehenden Aufwendungen den durch die Kreisumlage zu deckenden Bedarf. Gleiches gilt, wenn Kommunen den Vertrag zunächst abschließen, jedoch bis zum Jahresende von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Die (maximalen) Mehraufwendungen, die dem Landkreis für die Aufgabenwahrnehmung in allen Gemeinden entstehen könnten, wurden mit 30 Millionen Euro im 1. Nachtraghaushaltsplan veranschlagt. In gleicher Höhe wurden zusätzliche Kreisumlageerträge eingeplant.

Die tatsächlichen Mehraufwendungen und -erträge sind aber von der Anzahl der Kommunen abhängig, die dem Kita-Vertrag nicht beigetreten sind bzw. kündigen. Um die Kreisumlageerträge bis zur veranschlagten Höhe erheben zu können, hat der Kreistag am 15. Mai 2019 die Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes auf 65 v.H. für die Kommunen, die den Kita-Vertrag bis zum 1. Juni 2019 nicht abgeschlossen haben oder im Haushaltsjahr 2019 kündigen, beschlossen. Für die übrigen Gemeinden gilt unverändert ein Kreisumlagehebesatz von 55,8 v.H.

Landrat Levonen unterstreicht, dass „seitens des MI keine Bedenken gegen die Festsetzung der Kreisumlagehebesätze bestehen. Die Gemeinden wurden sowohl vor der Festsetzung der Kreisumlagehebesätze durch die Haushaltssatzung als auch durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 angehört. Der Landkreis hat sich intensiv mit deren Argumenten auseinandergesetzt und hinreichend gewürdigt. Rechtsfehler im Erhebungsverfahren oder offensichtliche Abwägungsmängel sind nicht erkennbar.“

Jahresergebnis für das Jahr 2018 liegt vor

Der Landkreis Hildesheim hat das Haushaltsjahr 2018 im Jahresergebnis mit einem Überschuss von rund 27,8 Millionen Euro abgeschlossen – und damit deutlich besser als der ursprünglich geplante Überschuss von rund 3,8 Millionen Euro. Zu diesem positiven Ergebnis führten unterschiedliche Entwicklungen in verschiedenen Bereichen der Verwaltung.

Zu den wesentlichen Veränderungen zählen u.a. Verbesserungen im Rahmen des SGB II durch einen geringeren Fallzahlenanstieg, der durch die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt bedingt ist.

Bei den Schulen führen Mehrerträge bei den Gastschülerbeiträgen, beim Kopiergeld und bei den Sport-hallenbenutzungsgebühren sowie Minderaufwendungen bei der Schülerbeförderung aufgrund günstiger Ausschreibungsergebnisse, beim Gastschulgeld und bei der Abrechnung im Rahmen des Finanzvertrages mit der Stadt Hildesheim zu Verbesserungen.

Zu Verbesserungen im Sozialamt kommt es durch geringere Fallzahlenanstiege und Fallkostensteigerungen beim Produkt Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und im Bereich der Grundsicherung durch Änderung der Erstattungsgrundlagen. Im Amt für Familie führen durch Rechtsänderung bedingte Fallzahlensteigerungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses zu Verbesserungen.

Ebenfalls haben sich Verbesserungen im Bereich Bildung und Teilhabe sowie Sicherstellung der Kindertagesbetreuung ergeben.

Eine Steigerung der Landespauschale sowie Erstattungen vom Jobcenter für Leistungsempfänger, die in den SGB II-Bezug gewechselt sind, und eine geringere Anzahl von Leistungsempfängern führen zu Verbesserungen im Amt für Migration und Integration.

Die Veränderungen im Zentralhaushalt ergeben sich durch Verbesserungen bei den Erträgen nach dem Finanzausgleichsgesetz insbesondere aus Schlüsselzuweisungen. Der Überschuss ist für die Deckung der noch aus den Vorjahren bestehenden kameralen und doppischen Fehlbeträge verwandt worden. Zum Ende des Jahres 2018 verbleiben dann noch Fehlbeträge von rund 700.000 Euro.

„Mittlerweile haben wir die Null-Linie erreicht“, so Levonen. „Damit sind wir zum ersten Mal seit über 25 Jahren wieder in der Lage, auch die investiven Schulden abzubauen. Solange die gute Lage anhält, ist das auch zwingend geboten.“