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Junge Serbin erhält Aufenthaltserlaubnis nach neuer Bleiberechtsregelung

(07-2-004) Die Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim hat einer 25jährigen Serbin für die Dauer von zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Die gelernte Restaurantkauffrau ist die erste geduldete Ausländerin, die im Landkreis von der neuen Bleiberechtsregelung profitiert.

Frau J. war als Zehnjährige mit ihren Eltern und Geschwistern in die Bundesrepublik eingereist. Die Anerkennung als Asylberechtigte wurde abgelehnt und die Abschiebung angedroht. Aufgrund der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung, Frau J. ist eine Roma aus dem Kosovo, konnte die Ausländerbehörde aufgrund der bisherigen Rechtslage lediglich befristete Duldungen erteilen.

Seit dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zur Restaurantkauffrau befindet sich Frau J. in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und sichert aus eigenem Einkommen ihren Lebensunterhalt. "Frau J. ist voll in die hiesigen Lebensverhältnisse integriert, spricht fließend deutsch und erhält keine Sozialleistungen," so der Leiter des Fachdienstes Ausländerangelegenheiten / Standesamtsaufsicht Werner Schwarz. "Sie erfüllt daher alle Voraussetzungen nach der neuen Bleiberechtsregelung."

Für evtl. weitere Rückfragen steht der zuständige Fachdienst, Tel. (05121) 309-3701 (E-Mail: werner.schwarz@landkreishildesheim.de) zur Verfügung.


 

Autor/in: Pressestelle