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25.03.2024

Landkreis lässt Flächen im Bereich des FFH-Gebiets Sieben Berge kartieren

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Grundstücke dürfen vom beauftragten Büro betreten werden

Im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim wird das Planungsbüro MEP Plan GmbH, Naturschutz, Forst- & Umweltplanung in den kommenden Monaten Kartierungen im Bereich des FFH-Gebiets Sieben Berge, Vorberge durchführen.

Diese Erfassung dient

  • als Grundlage für die gebietsbezogene Präzisierung der Erhaltungsziele in dem FFH-Gebiet
  • als Grundlage für die Erstellung eines Maßnahmenplans
  • als Basis für ein Monitoring
  • als Grundlage für Auswertungen zum Bestand der FFH-Lebensraumtypen zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH)

Die Beauftragten sind erfahrene Personen, die angehalten sind, bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorzugehen und die Flächen nicht länger als für die Erhebung der relevanten Daten erforderlich zu betreten. Bei Fragen erteilen gerne Auskunft über ihre Tätigkeit.

Gemäß § 39 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) dürfen Bedienstete und sonstige Beauftragte der Naturschutzbehörde zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke (außerhalb von Wohngebäuden / Betriebsräumen sowie des unmittelbar angrenzenden befriedeten Besitztums) nach rechtzeitiger Ankündigung jederzeit betreten und dort Bestandserhebungen oder ähnliche Arbeiten durchführen.

Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Flächen werden die Grundstückseigentümer / Nutzungsberechtigten über diese Pressemitteilung informiert. Die Kartierer können sich durch eine Bescheinigung ausweisen.

Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten entstehen aus der Datenerfassung keine Verpflichtungen und Nachteile.