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Machmits informieren im April über Vorsorgevollmachten und Patienverfügungen

(LK06-4-014) "Was passiert, wenn ich durch einen plötzlichen Unfall oder eine schwere Erkrankung meine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr allein regeln oder entscheiden kann?" "Dann wird hoffentlich mein Ehepartner oder meine Kinder dies für mich tun!"

Diese häufig gehörte Meinung ist zwar fest im Bewusstsein der Menschen verankert, entspricht aber in keiner Weise den gesetzlichen Regeln. Es gibt kein automatisches Vertretungsrecht von nahen Angehörigen. Im Ernstfall muss vom Amtsgericht ein Angehöriger zum rechtlichen Betreuer bestellt werden.

Wenn rechtzeitig eine den Vorschriften genügende Vorsorgevollmacht schriftlich erteilt wurde, entfällt eine Betreuerbestellung. Über die Bedeutung, die Möglichkeiten der Erstellung und was hierbei zu beachten gilt, informieren die Machmits in ihrer nächsten, kostenlosen Informationsveranstaltung, am Dienstag, dem 11.04.06, um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim.

Eine telefonische Anmeldung unter 05121/753524 (Herr Marhenke, Betreuungsverein Hildesheim e.V.) wäre hilfreich für die Planung, ist aber nicht Voraussetzung.


 

Autor/in: Pressestelle