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28.01.2022

Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen gilt bis 23. Februar

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Vor dem Hintergrund der angespannten Corona-Situation hat der Landkreis heute eine erneute Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf Wochenmärkten und in Fußgängerzonen erlassen. Die AV tritt ab morgen in Kraft und gilt bis vorerst 23. Februar 2022.

Details lesen Sie in der Allgemeinverfügung.