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30.01.2007

Neues Elterngeld verursacht hohen Beratungsbedarf

(07-3-005) Zur 1. Januar 2007 ist das neue Elterngeldgesetz (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) in Kraft getreten. Für die Eltern entstehen durch die Rechtsänderung viele Fragen, die von der Erziehungsgeldstelle des Fachdienstes Jugendamt/Beistandschaften, Unterhaltsangelegenheiten in Beratungsgesprächen aufgeklärt werden.

Im Gegensatz zum Erziehungsgeld richtet sich das neue Elterngeld nach dem bisherigen Nettoeinkommen. Da es keine Einkommensgrenzen gibt, können generell alle Eltern einen Anspruch geltend machen. Das neue Elterngeld ersetzt 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens für denjenigen, der auf seine Erwerbstätigkeit aufgrund der Kinderbetreuung verzichtet. Maximal werden jedoch 1.800 Euro monatlich gezahlt. Bei verminderter Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes erfolgt eine Anrechnung des Einkommens auf das Elterngeld, sofern dieses 300 Euro übersteigt.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für jedes weitere Kind. Ein Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des Elterngeldes mindestens jedoch 75 Euro, wird gezahlt, wenn neben dem ab 2007 geborenen Kind ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder mehrere Geschwister unter 6 Jahren vorhanden sind. "Es ist völlig klar, dass es für viele Eltern jetzt einen erhöhten Beratungsbedarf gibt. Wir beraten aber gern", so Fachdienstleiterin Constanze Sickfeld.

"Ein Beitrag zur Gleichstellung von Mann und Frau"

Mit der Änderung des Elterngeldgesetzes wollte der Gesetzgeber aber auch gleichstellungspolitische Ziele erreichen. "Die Orientierung am Einkommen als Lohnersatzleistung und die Verlängerung auf 14 Monate bei Aufteilung des Elterngeldes auf beide Elternteile soll gerade auch Väter stärker an der frühkindlichen Erziehung teilhaben lassen," so die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Almut von Woedtke.

Für weitere Informationen besteht auch die Möglichkeit, über die Internetseite www.bmfsfj.deElterngeldrechner die Höhe des persönlich zu erwartenden Elterngeldes auf einfache Weise selbst zu berechnen. Ein Antragsvordruck sowie Ausfüllhinweise können über diese Homepage ebenfalls heruntergeladen werden.

Antragsformulare können aber auch direkt in der Erziehungsgeldstelle des Landkreises sowie der Stadt Hildesheim oder den kreisangehörigen Gemeinden abgeholt werden. Für weitere Auskünfte zum Thema stehen Annelie Thomas-Markert Tel.: (05121) 309-1581 sowie Nicole Raese, Tel.: (05121) 309-1591 zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail ( fd307@landkreishildesheim.de ) möglich.