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08.06.2023

Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Hildesheim

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In Zeiten des dramatischen Artensterbens und des Klimawandels ist die Schaffung und Vernetzung von Biotopen, der Erhalt von Bäumen und die Durchführung von Artenhilfsmaßnahmen von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund wurden die seit einigen Jahren angebotenen und gut nachgefragten Förderprogramme zur Pflanzung von Obstbäumen, der Anlage von Feldhecken sowie zur Pflege alter Bäume und von Kopfbäumen erneut aufgelegt. Neue Programme zur Verbesserung der Lebensbedingungen des Feldhamsters und des Rebhuhns wurden ergänzt und richten sich vorrangig an Landwirtinnen und Landwirte.

Für weitere Auskünfte steht die Naturschutzbehörde im Umweltamt unter der Rufnummer 05121 309-4092 zur Verfügung. Die Richtlinie, ein Flyer sowie die Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises Hildesheim unter www.landkreishildesheim.de/umweltförderprogramme hinterlegt und können dort abgerufen werden.