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Verfassungsbeschwerde wird nicht angenommen

(LK07-2-013) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde des Paares Gazale Önder und Ahmet Siala sowie ihrer minderjährigen Kinder nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Göttinger Anwalt von Gazale Önder und Ahmet Siala hatte gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2006 und gegen die Wiedereinreiseverweigerung hinsichtlich der Frau Önder und zwei ihrer Kinder beim Verfassungsgericht Beschwerde eingereicht.

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat am 21. Februar einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Das Rechtsschutzverfahren gegen den Landkreis auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist damit endgültig rechtskräftig abgeschlossen.


 

Autor/in: Pressestelle