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27.10.2015

Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA)

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Durch die zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes Niedersachsen in Sarstedt und Hildesheim sind für ca. 300 unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA ) eine Vormundschaft zu führen. Vormundschaften werden nach Möglichkeit immer von privaten Personen geführt. Erst wenn dies nicht möglich ist, werden Vormundschaftsvereine und Berufsbetreuer eingesetzt. Als „letzte“ Möglichkeit ist dann noch eine Vormundschaft durch Kreisbedienstete möglich. Um hier ein Bindeglied zwischen den interessierten Bürgerinnen bzw. Bürgern und der Kreisverwaltung zu haben, hat der Landkreis Hildesheim mit Frau Landsiedel-Weiß eine erfahrene Kollegin mit dieser Aufgabe betreut. Sie wird für alle mit der Vormundschaft in Zusammenhang stehenden Fragen zur Verfügung stehen sowie das Verfahren bis zur "Bestallung" -so die formale Bezeichnung-  durch das Amtsgericht Hildesheim begleiten.

Frau Landsiedel-Weiß ist für Sie wie folgt zu erreichen:



Häufig gestellte Fragen und deren Antworten zu Vormundschaften finden Sie hier.