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08.04.2022

Zwei Graugänse in Sarstedt positiv auf Geflügelpest getestet

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Noch keine allgemeine Aufstallungspflicht, aber Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

In der Leinemasch in Sarstedt wurden zwei tot aufgefundene Wildgänse positiv auf das hochpathogene Geflügelpestvirus getestet. Das Seengebiet mit den angrenzenden Feldern und Wiesen entlang der Leine wird als Rastplatz vieler Wildgänse genutzt. Es ist davon auszugehen, dass weitere Wildgänse infiziert sind. Es besteht somit ein hohes Risiko des Eintrags der Krankheit in die Hausgeflügelbestände. Für einzelne besonders gefährdete Betriebe wurde deshalb eine Aufstallung angeordnet.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hochansteckende und sich schnell verbreitende Viruskrankheit des Geflügels, die neben Tierverlusten hohe wirtschaftliche Einbußen der betroffenen Betriebe und der Geflügelwirtschaft einer ganzen Region durch Handelsrestriktionen verursacht. Für den Menschen gilt die Variante H5 bisher als wenig gefährlich. Tote Vögel sollten trotzdem nicht mit bloßen Händen angefasst werden und die Hände sollten gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden, falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist.

Eine Aufstallungspflicht wurde bisher noch nicht allgemein angeordnet. Allerdings zeigt der Fund der positiven Wildgänse, dass das Virus in der Wildvogelpopulation grassiert. Deshalb sind alle Geflügelhalter aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um so einen wirtschaftlichen Schaden, wie auch einen Schaden für die Tiere abzuwenden.

Es ist insbesondere das Geflügel im Stall zu füttern und zu tränken. Die Ausläufe sollten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert und nach oben so abgedeckt sein, dass kein Kot von überfliegenden Vögeln in den Auslauf fallen kann. Vor Betreten des Stalles ist stalleigene Kleidung anzuziehen und das Schuhwerk zu wechseln oder zu desinfizieren.