Rote Oldtimer-Kennzeichen ( Hi 07.... ) |
Voraussetzung Das rote Kennzeichen ist nicht für den alltäglichen Gebrauch zugelassen.
Bei Durchführung der Fahrten muss das Fahrzeug den Bestimmungen der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) entsprechen. Eine Zulassung ist nicht erforderlich.
Welche Unterlagen sind erforderlich ?
Die Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen. Offene Fragen? |
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