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Zulassung

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KFZ-Zulassung

Sofern Sie Eigentümer/in eines Kfz sind, gibt es viele Gründe, die Sie dazu veranlassen könnten, die Kfz-Zulassungsstellen in Hildesheim oder Alfeld aufzusuchen.

Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Ort des Landkreises Sie Ihren Wohnsitz haben, Sie können bei beiden Zulassungsstellen Ihr Anliegen vortragen. 

Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung Ihre Anliegen bei den Zulassungsstellen der Kreisverwaltung in Hildesheim und in Alfeld innerhalb der Öffnungszeiten erledigen.


Öffnungszeiten:
Zulassungsstellen Alfeld & Hildesheim

Montag bis Freitag: 7.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr



Mit nach vorheriger Terminvereinbarung:

Zulassungsstelle Alfeld

Montag: 14.00 – 16.00 Uhr

Zulassungsstelle Hildesheim

Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr

 

Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit über die Website der Kreisverwaltung online einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Klicken Sie bitte hier auf Terminvergabe, um zu der Einstiegsseite zu kommen.

Sollte dies bei Ihnen nicht funktionieren, liegt dies an den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers. Bitte geben Sie hierzu die direkte Adresse terminvergabe.landkreishildesheim.de in Ihre Adresszeile des Browsers ein.

Sollten bestehende Termine nicht wahrgenommen werden können, bitten wir Sie ausdrücklich, diese vorwiegend per E-Mail unter Zulassungsstelle@Landkreishildesheim.de, sowie unter der Rufnummer 05121-309-4044 frühzeitig abzusagen, sodass diese erneut vergeben werden können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Zulassungsstelle


Wunschkennzeichen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, sich online Ihr persönliches Wunschkennzeichen zu reservieren (soweit dies noch nicht vergeben ist).

Hier kommen Sie zur Reservierungsseite für Wunschkennzeichen.

Online Fahrzeugzulassung (iKFZ)

Online Fahrzeugzulassung (iKFZ)

Online-Services Ihrer Zulassungsbehörde

Hinweis: Als Bezahlarten stehen giropay/paydirekt, PayPal und Kreditkarte (Mastercard/Visa) zur Verfügung.


Direkter Zugang zum Service-Portal der Zulassungsbehörde des Landkreises Hildesheim https://landkreis-hildesheim.govconnect.de/

Sollten Sie zum ersten Mal eine Ab-/Ummeldung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen Sie die u.a. Anleitung.

Welche Vorgänge sind möglich, welche nicht?

Am 01.01.2015 wurde die Möglichkeit der Online-Außerbetriebsetzung eingeführt, am 01.10.2017 folgte die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person (=bisherig/e Halter/in) mit dem bisherigen Kennzeichen im bisherigen Zulassungsbezirk.

Seit dem 01.10.2019 können verschiedene weiter Zulassungsvorgänge in einem internetbasierten Verfahren durchgeführt werden.

 

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

Vorstellung des Projekts  Internetbasierte Fahrzeugzulassung  i-
Vorstellung des Projekts Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-

Nicht möglich sind zurzeit:


    • Wechselkennzeichen
    • Rote Kennzeichen
    • Grüne Kennzeichen
    • Oldtimer-Kennzeichen
    • Ausfuhrkennzeichen
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Zulassungen auf minderjährige Fahrzeughalter
    • Zulassungen auf Firmen
    • Zulassungen von Fahrzeugen mit mehrstufiger Typgenehmigung (es sind mehrere EG- Übereinstimmungsbescheinigungen vorhanden)
    • Erstellen von Ersatzdokumenten, z. B. nach Verlust oder Diebstahl
    • Eintragungen technischer Änderungen

 

Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Sie gelangen nachfolgend zum Onlineportal der Zulassungsbehörde. Bevor Sie Zugriff auf das Portal erhalten, werden Sie mit den allgemeinen Anforderungen zur Nutzung vertraut gemacht. Häufig gestellte Fragen werden geklärt. Nach Kenntnisnahme der Voraussetzungen und Klärung eventueller Fragen klicken Sie bitte den Link am Ende dieser Seite an. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet.

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Portals Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde

Um einen onlinebasierten Antrag stellen zu können, benötigen Sie:

    • einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
    • PIN zum Ausweisdokument
    • Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp2 (zu beziehen über AppStore bzw. GooglePlayStore) oder Kartenlesegerät
    • Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp2

 

Bei Nutzung eines geeigneten Smartphones ist vorher die entsprechende App zu laden.

Für Apple-Betriebssysteme hier klicken: AusweisApp2 für Apple

Für Android-Betriebssysteme hier klicken: AusweisApp2 für Android

Die AusweisApp2 für Ihren Computer: AusweisApp2 für Computer / Laptop

 

Spezifische Voraussetzungen im Falle von Zulassungen und Umschreibungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen sind im einzelnen Fall vorzuhalten:

    • die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
    • die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer

 

Welche personenbezogenen Daten sind erforderlich?

Das Service-Portal greift selbstständig auf die in Ihrem Ausweisdokument hinterlegten Daten zu.

Sicherheitscodes auf den Dokumenten

Im Rahmen der Antragstellung kann es, abhängig vom gestellten Antrag, vorkommen, dass Sie etwaige Sicherheitscodes freilegen sowie in der Eingabemaske eingeben müssen.

Folgende Sicherheitscodes können vorkommen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil I

    • Zulassungsbescheinigung Teil II verdeckter Code:
Zulassungsbescheinigung Teil II verdeckter Code
Zulassungsbescheinigung Teil II verdeckter Code

    • Zulassungsbescheinigung Teil II freigelegter Code
Zulassungsbescheinigung Teil II freigelegter Code
Zulassungsbescheinigung Teil II freigelegter Code

    • Stempelplaketten auf den Kennzeichen
Stempelplaketten auf den Kennzeichen
Stempelplaketten auf den Kennzeichen


Was passiert mit diesen Codes?

Das Portal wird Sie eigenständig auffordern, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben. Falls Sie sich nicht sicher sind, welcher Code im einzelnen Falle gemeint ist, hilft die oben dargestellte Übersicht weiter.

 

Kann ich sofort losfahren?

Nach Eingabe Ihrer Daten im Service-Portal und Absenden des Antrags entscheidet das Portal eigenständig, ob in Ihrem Fall eine vollautomatisierte Entscheidung, und damit die Voraussetzung für ein sofortiges Losfahren, herbeigeführt werden kann.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und nun auf Ihren Namen unter Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen umschreiben möchten.

Sie erhalten nach positiver Antragsprüfung für eine Dauer von 30 Minuten die Möglichkeit, einen Bescheid herunterzuladen und diesen sofort auszudrucken. Dieser Bescheid gilt in Verbindung mit der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I als gültiger Nachweis der Umschreibung. Sie können also sofort losfahren.

 

Warum kann ich nicht sofort losfahren?

Sollte in Ihrem konkreten Fall keine vollautomatisierte Entscheidung möglich sein, darf das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle.

 

Entstehen mir Kosten durch die onlinebasierte Antragstellung im Service-Portal?

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment-Verfahrens aufgefordert. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

Ich habe mein Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt. Ab wann gilt die Außerbetriebsetzung im versicherungs-/ steuerrechtlichen Sinn?

Die Außerbetriebsetzung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und direkt darauf folgender Genehmigung gültig.

 

Abschließend ein wichtiger Hinweis bezüglich KFZ-Steuerrückständen sowie rückständiger Verwaltungsgebühren:

Im Rahmen Ihrer onlinebasierten Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person etwaige KFZ-Steuerrückstände und / oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag umgehend abgelehnt.

Bei Gebührenrückständen ist Ihr Erscheinen in einer der Zulassungsstellen dann leider unumgänglich.

In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen. Die Zulassungsbehörde kann keine Auskünfte über Höhe und Art der Rückstände geben!

Um erfolgreich einen Antrag stellen zu können, sind die Rückstände vollständig zu begleichen. Auf den Seiten des Hauptzollamtes finden Sie weitere Informationen und AnsprechpartnerInnen.

Nach der Lektüre der Voraussetzungen sind Sie nun bereit, Ihren Antrag online zu stellen. Um zu beginnen, klicken Sie bitte den nachfolgenden Link an:

Zugang zum Service-Portal der Zulassungsbehörde des Landkreises Hildesheim 


Eine Anleitung zum Anklebung der Plaketten auf Ihrem Kennzeichen finden Sie hier.


Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, zögern Sie nicht, die Zulassungsbehörde rund um die Uhr unter Zulassungsstelle@Landkreishildesheim.de zu kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten schnellstmöglich bearbeitet und Sie erhalten alsbald Rückmeldung von Ihrer Zulassungsbehörde.

 

Was möchten Sie sonst erledigen?

Zulassungsstelle Hildesheim

 

Zulassungsstelle

Landkreis Hildesheim

Heinrichstr. 21
31137 Hildesheim

05121 309 4044
05121 309 95 4044
E-Mail schreiben
Kontaktformular

   


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07.30 bis 12.00 Uhr

 

und zusätzlich Donnerstag

14.00 bis 17.30 Uhr

 

Zulassungsstelle: Termine können während der regulären Öffnungszeiten sowie dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr vereinbart werden.

Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren.

Zulassungsstelle Alfeld

Zulassungsstelle Alfeld

Ständehausstr. 1
31061 Alfeld (Leine)

(0 51 81) 704-4044
(0 51 81) 704-8309
E-Mail schreiben
Kontaktformular

 
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07.30 bis 12.00 Uhr

und zusätzlich Donnerstag

14.00 bis 17.30 Uhr

Termine können während der regulären Öffnungszeiten sowie montags von 14 bis 16 Uhr vereinbart werden.


Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren.