KFZ-Zulassung
Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Ort des Landkreises Sie Ihren Wohnsitz haben, Sie können bei beiden Zulassungsstellen Ihr Anliegen vortragen.
Sie können ohne vorherige Terminvereinbarung Ihre Anliegen bei den Zulassungsstellen der Kreisverwaltung in Hildesheim und in Alfeld innerhalb der Öffnungszeiten erledigen.
Öffnungszeiten:
Zulassungsstellen Alfeld & Hildesheim
Montag bis Freitag: 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr
Mit nach vorheriger Terminvereinbarung:
Zulassungsstelle Alfeld
Montag: 14.00 – 16.00 Uhr
Zulassungsstelle Hildesheim
Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit über die Website der Kreisverwaltung online einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Klicken Sie bitte hier auf Terminvergabe, um zu der Einstiegsseite zu kommen.
Sollte dies bei Ihnen nicht funktionieren, liegt dies an den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers. Bitte geben Sie hierzu die direkte Adresse terminvergabe.landkreishildesheim.de in Ihre Adresszeile des Browsers ein.
Sollten bestehende Termine nicht wahrgenommen werden können, bitten wir Sie ausdrücklich, diese vorwiegend per E-Mail unter Zulassungsstelle@Landkreishildesheim.de, sowie unter der Rufnummer 05121-309-4044 frühzeitig abzusagen, sodass diese erneut vergeben werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Zulassungsstelle
Wunschkennzeichen
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, sich online Ihr persönliches Wunschkennzeichen zu reservieren (soweit dies noch nicht vergeben ist).
Hier kommen Sie zur Reservierungsseite für Wunschkennzeichen.
Online Fahrzeugzulassung (iKFZ)
Online Fahrzeugzulassung (iKFZ)
Online-Services Ihrer Zulassungsbehörde
Hinweis: Als Bezahlarten stehen giropay/paydirekt, PayPal und Kreditkarte (Mastercard/Visa) zur Verfügung.
Direkter Zugang zum Service-Portal der Zulassungsbehörde des Landkreises Hildesheim https://landkreis-hildesheim.govconnect.de/
Sollten Sie zum ersten Mal eine Ab-/Ummeldung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen Sie die u.a. Anleitung.
Welche Vorgänge sind möglich, welche nicht?
Am 01.01.2015 wurde die Möglichkeit der Online-Außerbetriebsetzung eingeführt, am 01.10.2017 folgte die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person (=bisherig/e Halter/in) mit dem bisherigen Kennzeichen im bisherigen Zulassungsbezirk.
Seit dem 01.10.2019 können verschiedene weiter Zulassungsvorgänge in einem internetbasierten Verfahren durchgeführt werden.
Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:
Nicht möglich sind zurzeit:
- Wechselkennzeichen
- Rote Kennzeichen
- Grüne Kennzeichen
- Oldtimer-Kennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungen auf minderjährige Fahrzeughalter
- Zulassungen auf Firmen
- Zulassungen von Fahrzeugen mit mehrstufiger Typgenehmigung (es sind mehrere EG- Übereinstimmungsbescheinigungen vorhanden)
- Erstellen von Ersatzdokumenten, z. B. nach Verlust oder Diebstahl
- Eintragungen technischer Änderungen
Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Sie gelangen nachfolgend zum Onlineportal der Zulassungsbehörde. Bevor Sie Zugriff auf das Portal erhalten, werden Sie mit den allgemeinen Anforderungen zur Nutzung vertraut gemacht. Häufig gestellte Fragen werden geklärt. Nach Kenntnisnahme der Voraussetzungen und Klärung eventueller Fragen klicken Sie bitte den Link am Ende dieser Seite an. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet.
Allgemeine Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Portals Ihrer KFZ-Zulassungsbehörde
Um einen onlinebasierten Antrag stellen zu können, benötigen Sie:
-
- einen neuen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils freigeschaltet für Online-Funktionen
- PIN zum Ausweisdokument
- Smartphone mit NFC-Fähigkeit und kostenloser AusweisApp2 (zu beziehen über AppStore bzw. GooglePlayStore) oder Kartenlesegerät
- Computer / Laptop mit kostenloser AusweisApp2
Bei Nutzung eines geeigneten Smartphones ist vorher die entsprechende App zu laden.
Für Apple-Betriebssysteme hier klicken: AusweisApp2 für Apple
Für Android-Betriebssysteme hier klicken: AusweisApp2 für Android
Die AusweisApp2 für Ihren Computer: AusweisApp2 für Computer / Laptop
Spezifische Voraussetzungen im Falle von Zulassungen und Umschreibungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen sind im einzelnen Fall vorzuhalten:
-
- die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) Ihrer Versicherung
- die IBAN für die Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats zur Vereinnahmung der KFZ-Steuer
Welche personenbezogenen Daten sind erforderlich?
Das Service-Portal greift selbstständig auf die in Ihrem Ausweisdokument hinterlegten Daten zu.
Sicherheitscodes auf den Dokumenten
Im Rahmen der Antragstellung kann es, abhängig vom gestellten Antrag, vorkommen, dass Sie etwaige Sicherheitscodes freilegen sowie in der Eingabemaske eingeben müssen.
Folgende Sicherheitscodes können vorkommen:
-
- Zulassungsbescheinigung Teil I:
-
- Zulassungsbescheinigung Teil II verdeckter Code:
-
- Zulassungsbescheinigung Teil II freigelegter Code
-
- Stempelplaketten auf den Kennzeichen
Was passiert mit diesen Codes?
Das Portal wird Sie eigenständig auffordern, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben. Falls Sie sich nicht sicher sind, welcher Code im einzelnen Falle gemeint ist, hilft die oben dargestellte Übersicht weiter.
Kann ich sofort losfahren?
Nach Eingabe Ihrer Daten im Service-Portal und Absenden des Antrags entscheidet das Portal eigenständig, ob in Ihrem Fall eine vollautomatisierte Entscheidung, und damit die Voraussetzung für ein sofortiges Losfahren, herbeigeführt werden kann.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und nun auf Ihren Namen unter Beibehaltung der bisherigen Kennzeichen umschreiben möchten.
Sie erhalten nach positiver Antragsprüfung für eine Dauer von 30 Minuten die Möglichkeit, einen Bescheid herunterzuladen und diesen sofort auszudrucken. Dieser Bescheid gilt in Verbindung mit der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I als gültiger Nachweis der Umschreibung. Sie können also sofort losfahren.
Warum kann ich nicht sofort losfahren?
Sollte in Ihrem konkreten Fall keine vollautomatisierte Entscheidung möglich sein, darf das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsstelle.
Entstehen mir Kosten durch die onlinebasierte Antragstellung im Service-Portal?
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment-Verfahrens aufgefordert. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
Ich habe mein Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt. Ab wann gilt die Außerbetriebsetzung im versicherungs-/ steuerrechtlichen Sinn?
Die Außerbetriebsetzung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und direkt darauf folgender Genehmigung gültig.
Abschließend ein wichtiger Hinweis bezüglich KFZ-Steuerrückständen sowie rückständiger Verwaltungsgebühren:
Im Rahmen Ihrer onlinebasierten Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person etwaige KFZ-Steuerrückstände und / oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag umgehend abgelehnt.
Bei Gebührenrückständen ist Ihr Erscheinen in einer der Zulassungsstellen dann leider unumgänglich.
In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen. Die Zulassungsbehörde kann keine Auskünfte über Höhe und Art der Rückstände geben!
Um erfolgreich einen Antrag stellen zu können, sind die Rückstände vollständig zu begleichen. Auf den Seiten des Hauptzollamtes finden Sie weitere Informationen und AnsprechpartnerInnen.
Nach der Lektüre der Voraussetzungen sind Sie nun bereit, Ihren Antrag online zu stellen. Um zu beginnen, klicken Sie bitte den nachfolgenden Link an:
Zugang zum Service-Portal der Zulassungsbehörde des Landkreises Hildesheim
Eine Anleitung zum Anklebung der Plaketten auf Ihrem Kennzeichen finden Sie hier.
Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, zögern Sie nicht, die Zulassungsbehörde rund um die Uhr unter Zulassungsstelle@Landkreishildesheim.de zu kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten schnellstmöglich bearbeitet und Sie erhalten alsbald Rückmeldung von Ihrer Zulassungsbehörde.
Was möchten Sie sonst erledigen?
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Anschriftenänderung Kfz-Papiere -
Antragsformulare -
Anzeige über den Verkauf eines Fahrzeugs -
Ausfuhrkennzeichen -
Auskunftsersuchen -
Ausländische Kfz gebraucht, nicht EU -
Ausländische Kfz neu, nicht EU -
Ausländisches Fahrzeug (gebraucht) -
Ausländisches Fahrzeug (neu) -
Bankbrief / -zulassungsbescheinigung Teil II -
Diebstahl von Kennzeichen -
Fahrzeugvorführung -
Feinstaubplakette -
Firmenzulassung -
Hauptuntersuchung -
Historisches Kennzeichen -
Kennzeichen behalten -
Neue Fahrzeugpapiere -
Neuzulassung -
Rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung -
Rote Oldtimer-Kennzeichen -
Saisonkennzeichen -
Technische Änderung -
Terminzulassung -
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Umschreibung HI - mit Halterwechsel -
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Umschreibung und Umkennzeichnung Halterwechsel HI -
Verkauf eines KFZ -
Verlust Kfz-Brief -
Wiederzulassung -
Wiederzulassung 7 Jahre -
Zulassung HI-abgemeldetes Fahrzeug -
Zulassungsstelle Alfeld -
Zulassungsstelle Hildesheim
Zulassungsstelle Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Heinrichstr. 21
05121 309 4044
Zulassungsstelle
31137 Hildesheim
05121 309 95 4044
E-Mail schreiben
Kontaktformular
Montag bis Freitag |
07.30 bis 12.00 Uhr |
|
und zusätzlich Donnerstag |
14.00 bis 17.30 Uhr |
Zulassungsstelle: Termine können während der regulären Öffnungszeiten sowie dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr vereinbart werden.
Hier können Sie direkt einen Termin vereinbaren.
Zulassungsstelle Alfeld
Zulassungsstelle Alfeld
Ständehausstr. 1
31061 Alfeld (Leine)
(0 51 81) 704-4044
(0 51 81) 704-8309
E-Mail schreiben
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und zusätzlich Donnerstag |
14.00 bis 17.30 Uhr |
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