Entschädigungsleistungen
Entschädigungsleistungen
Zuständig für Landkreis Hildesheim ohne Stadt Hildesheim
Sie benötigen folgende Unterlagen für diese Entschädigungsleistung:
Erstbeantragung der Kapitalentschädigung nach dem StrRehaG
als üG Antragsformular, Meldebescheinigung, Bescheinigung nach § 10 (4) HHG
als Erbe wie vor, Erbschein bzw. Testament
Hinterbliebene können Kapitalentschädigung beanspruchen, wenn der ehemalige politische Häftling selbst einen Antrag auf Rehabilitierung bzw. auf Anerkennung als ehemaliger politischer Häftling gestellt hat.
Die Kapitalentschädigung ist nicht vererblich, wenn der unmittelbar Betroffene vor dem 18. 09. 1990 Verstorben ist.
Aufstockung der bereits ausgezahlten Kapitalentschädigung aufgrund Gesetzesänderung zum 01.01.2000
als üG Formloser Antrags, Meldebescheinigung, Bescheinigung nach § 10 (4) HHG, Fotokopie des Bescheides Kapitalentschädigung nach dem StrRehaG
als Erbe wie vor, Erbschein bzw. Testament beifügen
Entschädigungsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz)
Zuständig für Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim
Sie benötigen folgende Unterlagen für diese Entschädigungsleistung:
Formantrag, Meldebescheinigung, Nachweis sämtlicher monatlichen Einkünfte, Mietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung, Bescheinigung nach § 10 (4) HHG, Rehabilitationsbescheinigung nach § 17 i.V.m. § 22 des BerRehaG.
(Antragsformulare sind in der Entschädigungsleistungs-Stelle erhältlich)