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Registrierung von Nutztieren

Wer muss sich registrieren?

Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Bienen oder Fischen (in Aquakultur oder einem Angelteich) müssen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt spätestens bei Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzeigen.
Diese Anzeige hat unabhängig von der Tierzahl zu erfolgen und gilt auch bei Hobbyhaltern.

Die Anzeige von Tierhaltungen ist wichtig, um beim Auftreten einer ansteckenden Tierseuche effektiv handeln zu können.

Das Veterinäramt erfasst die angezeigten Betriebe unter Erteilung einer zwölfstelligen Registriernummer in einem Register.

Sie haben außerdem gem. § 14 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz regelmäßig am Jahresbeginn der Niedersächsischen Tierseuchenkasse in Hannover Ihre Tierzahlen zu melden. Ausgenommen von dieser Jahresmeldung sind Tauben-, Bienen- und Fischhalter.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hildesheim

203 - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Landkreis Hildesheim

Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

05121-309-111
E-Mail schreiben
Govello-ID: safe-sp1-1357552939115-012063928
Kontaktformular

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Registrierung
Ausfüllhinweise

Informationsblatt DSGVO


1. Registrierung einer neuen Tierhaltung

Vorblatt (Seite 1): Tragen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und Ihre Postanschrift ein. Geben Sie bitte auch unbedingt Ihre Erreichbarkeiten an.

Anlage 1 (Seite 2): Unter Tag der Änderung ist das Datum des Beginns der Tierhaltung anzugeben. Der Antragsgrund ist die Beantragung einer Registriernummer. Unter Angabe zur Tierhaltung bitte Beantragung einer Registrierungsnummer zur Tierhaltung ankreuzen.

Anlage 1a (Seite 3/ wenn Tierstandort abweichend ist) Bitte Ihre persönliche Daten eintragen und den Standort der Tiere. Sollte keine Postadresse vorhanden sein, geben Sie bitte die Gemarkung, Flur und Flurstück an (hier können zusätzlich GPS-Daten zur genauen Standortbestimmung mit angegeben werden).

Anlage 4 (Seite 7) Bestandsmeldung an die Tierseuchenkasse. Diese Daten müssen unbedingt angegeben werden, auch wenn Sie sich bereits mit der Tierseuchenkasse in Verbindung gesetzt haben. Bitte das jeweilige Jahr eintragen und den Punkt neue Meldung ankreuzen. Anschrift des Standortes der Tierhaltung nochmal notieren (ggf. bitte wieder Gemarkung, Flur und Flurstück eintragen). Im unteren Teil sind nun die jeweiligen Tierarten anzukreuzen und die Tierzahlen zu erfassen.

Vergessen Sie bitte nicht die jeweiligen Anlagen zu unterschreiben!

2. Übernahme einer Tierhaltung

Vorblatt (Seite 1): Tragen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und Ihre Postanschrift ein. Geben Sie bitte auch unbedingt Ihre Erreichbarkeiten an.

Anlage 1 (Seite 2): Unter Tag der Änderung ist das Datum die Übernahme der Tierhaltung anzugeben. Der Antragsgrund ist die Übernahme bzw. teilweise Übernahme eines Betriebes/ einer Tierhaltung. Unter Angabe zur Tierhaltung bitte Registriernummer des Vorbesitzers angeben.

Anlage 1a (Seite 3/ wenn Tierstandort abweichend ist): Bitte Ihre persönliche Daten eintragen und den Standort der Tiere. Sollte keine Postadresse vorhanden sein, geben Sie bitte die Gemarkung, Flur und Flurstück an (hier können zusätzlich GPS-Daten zur genauen Standortbestimmung mit angegeben werden).

Anlage 2 (Seite 5): Datum der Betriebsübergabe eintragen. Bitte Abgeber des Betriebes samt Registriernummer und den Übernehmer des Betriebes ergänzen. Angaben zu Zahlungsansprüchen und Tierhaltung abarbeiten. Hier unterschreibt der Abgeber/-in!

Anlage 4 (Seite 7): Bestandsmeldung an die Tierseuchenkasse. Diese Daten müssen unbedingt angegeben werden, auch wenn Sie sich bereits mit der Tierseuchenkasse in Verbindung gesetzt haben. Bitte das jeweilige Jahr eintragen und den Punkt Übernahme einer bestehenden Tierhaltung (komplette oder teilweise Tierhaltung), sowie die Registriernummer des Vorbesitzers. Dann die Anschrift des Standortes der Tierhaltung nochmal notieren (ggf. bitte wieder Gemarkung, Flur und Flurstück eintragen). Im unteren Teil sind nun die jeweiligen Tierarten anzukreuzen und die Tierzahlen zu erfassen.
Vergessen Sie bitte nicht die jeweiligen Anlagen zu unterschreiben!

Welche Gebühren fallen an?

Es fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 € an.

Was sollte ich noch wissen?

Die Registrierung ist erforderlich, damit im Seuchenfall die Halter betroffener Tierarten informiert und die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden können. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere und ihrem Nutzungszweck – auch Hobbyhaltungen der genannten Tierarten sind zu melden. Bestandsveränderungen bei Rindern, Schweinen und zukünftig auch bei kleinen Wiederkäuern müssen an die HI-Tier-Datenbank gemeldet werden.

Weitere Informationen zu Ihrer Equidenhaltung finden Sie hier

Weitere Informationen zu Ihrer Schaf- und Ziegenhaltung finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Ihrer Geflügelhaltung finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Ihrer Rinderhaltung finden Sie hier.

Rechtsgrundlage

Autor: FD 203, 11.05.2021