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Aktuelles zur Afrikanischen Schweinepest 

Anfang September 2018 sind erstmals mehrere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Belgien aufgetreten. Damit ist die Krankheit erstmals in einem westlichen Mitgliedstaat der EU aufgetreten.
In Ungarn ist neues Ausbruchsgeschehen westlich von Budapest, ausgehend von einem Tiergehege, vorhanden.  

In Polen wurde bei einem am 04.11.2019 verunglückten Wildschwein, etwa 80 Kilometer entfernt von der Grenze zu Brandenburg, die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Seit fünf Jahren gibt es ein Seuchengeschehen im Osten von Polen, das jedoch ungefähr 250 km von dem Fall entfernt ist. Die Seuche hat sich weiter in Richtung deutsche Grenze ausgebreitet. So wurde am 10.09.2020 erstmals bei einem Wildschwein in Deutschland im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg die ASP festgestellt. Inzwischen wurden in weiteren Landkreisen in Brandenburg (Oder-Spree, Märkisch-Oderland) und in einem Landkreis in Sachsen (Görlitz) weitere positive Wildschweine entdeckt. Es wurden Restriktionszonen eingerichtet und umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

Die ASP ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf. Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus. In den betroffenen EU-Staaten konnten die Ausbrüche in den Hausschweinebeständen meist schnell getilgt werden. Die Tilgung in den Wildschweinebeständen gestaltet sich dagegen schwierig.

Gesunde Tiere stecken sich an, wenn sie direkten Kontakt zu infiziertem Material oder zu erkrankten Tieren haben. Meist erfolgt die Ansteckung über den oralen Weg durch Verzehren von kontaminiertem Futter und Fleisch. Das ASP-Virus besitzt eine hohe Widerstandkraft in der Umwelt. Es bleibt unter den Bedingungen des Verwesungsprozesses mehrere Wochen im toten Tier infektiös. In Schlachtkörpern und Blut ist das Virus monatelang, im Gefrierfach jahrelang vermehrungsfähig. 

Die an der ASP verendeten (und schwer auffindbaren) Wildschweine, könnten den Hauptfaktor für eine jahrelange Persistenz des Erregers in der Wildschweinepopulation sein.
Es besteht das Risiko einer Einschleppung in weitere Länder der Europäischen Union. Mit Produkten aus nicht durchgegartem Fleisch (Schinken, Salami, usw.) infizierter Schweine und über Fahrzeuge, die aus betroffenen Regionen zurückkehren, könnte das Virus weiter verbreitet werden. Besonders das Verfüttern (illegal) oder unsachgemäße Entsorgen von Speiseabfällen stellt hierbei eine Infektionsquelle dar. Das Auftreten der ASP in Deutschland hätte für das gesamte Bundesgebiet hohe wirtschaftliche Folgen.

Gegen die ASP gibt es (im Gegensatz zur klassischen Schweinepest) keinen Impfstoff!

Aus diesen Ausführungen ist ersichtlich, dass die folgenden Maßnahmen hinsichtlich der Bekämpfung der ASP von besonderer Bedeutung sind:

1. Die Wildschweinepopulation ist durch Bejagung gering zu halten

Hierzu wurde am 25.10.2018 das Niedersächsische Jagdgesetz geändert.
So sind bei Gesellschaftsjagden z.B. überjagende Hunde zu dulden und es können zur Vorbeugung von Wildseuchen bestimmte Verbote eingeschränkt werden, um die Jagd effektiver zu gestalten.

Es werden Prämien vom Land Niederachsen für das Suchen und Beproben von Fallwild und schwerkrankem Schwarzwild ( 50 €), für den Mehrabschuss von Schwarzwild ( 50 €) und für den Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden ( 25 € pro Einsatztag) ausgezahlt. Die Bestätigung über den Eingang von Proben wird vom Veterinäramt ausgehändigt.

Fragen zu den Vorraussetzungen der Anträge beantwortet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf ihrer Internetseite unter http://www.ml.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/asp-schwarzwildbestaende-effektiv-absenken-170115.html .

Das Land Niedersachsen hat einen Berufsjäger eingestellt, der unter anderem Schulungen zu Saufängen durchführen soll.

2. Um eine Ausbreitung zu verhindern ist die Früherkennung von entscheidender Bedeutung

Hierzu wird in der Wild- und Hausschweinepopulation ein Monitoring vorgenommen.
Es muss jeder Totfund von Wildschweinen untersucht werden. Hierzu sind von den Jägern Organe v. a. Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge oder wenn nicht mehr vorhanden große Röhrenknochen im Veterinäramt zur Untersuchung abzugeben. Als vereinfachtes Verfahren können für die Früherkennung der ASP auch Bluttupferproben genommen werden. Der Tupfer kann einfach aus der Schutzröhre entnommen und mit blutiger Flüssigkeit getränkt werden („in alles was rot ist“). Danach wird er wieder in die Hülle verbracht und kann im Veterinäramt abgegeben werden. Die Tupferproben (aber nur diese) können außerdem zusammen mit dem Probenbegleitschein (wichtig!) in einem flüssigkeitsdichten Beutel (z.B. Gefrierbeutel), verpackt in einem Luftpolster-Briefumschlag, an das LAVES, Lebensmittel-und Veterinärinstitut Hannover, Eintrachtweg 17, 30173 Hannover versandt werden. Der Fundort ist zu markieren, eventuell mit Foto und so genau wie möglich zu beschreiben und ggf. über die Tierfund-App (im Google Play Store / App Store) bzw. das Tierfundkataster zu melden.

Für die Meldung von tot aufgefundenen Wildschweinen ist die Auszahlung einer Prämie geplant.

Über die Blutproben gesund erlegter Schweine wird die ASP nur selten nachweisbar sein. Allerdings sind die Blutproben weiterhin wichtig für die Früherkennung der Klassischen Schweinepest. Deshalb werden die Jäger gebeten auch weiterhin möglichst viele Blutproben zu nehmen und im Veterinäramt abzugeben.

3. Einhaltung von Hygienemaßnahmen

Die Landwirte müssen in ihren Hausschweinebeständen die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß der Schweinehaltungshygieneverordnung einhalten. Der Kontakt zu Wildschweinen ist zu verhindern.

Bei Gemeinschaftsjagden wird empfohlen den Aufbruch über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen, auch in Hinblick auf die Aujeszkysche Krankheit, die im Landkreis Hildesheim bereits nachgewiesen wurde. Hierzu ist mit der Firma Secamin Kontakt aufzunehmen, Tel. 03933/933010.

Folgende Informationen und Merkblätter stehen zur Verfügung:

 Aktuelle Informationen zur Tiersuchenlage können auch im Internet unter https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/ eingesehen werden.

 Stand: 19.12.2019

Autor: FD 203, 11.05.2021